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Autor: BK-Infoportale.de
Datum: 03.03.2009
Views: 1274
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BU-Absicherung im Rahmen der Rürupförderung

Die Rürup Rente dient zwar in erster Linie der eigenen Altersvorsorge, kann jedoch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Dies ist möglich, da die Rürup Rente den Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung folgt. Denn auch im gesetzlichen Rentensystem ist eine Absicherung im Falle der Erwerbsminderung vorgesehen. Da die Rürup Rente gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufständischen Versorgungswerken zur 1. Altersvorsorgeschicht, der sogenannten Basisversorgung, gezählt wird, können die Beiträge, die für die eigene Altersvorsorge sowie auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgewendet werden, steuerlich abgesetzt werden.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Rürupförderung abschließen möchte, profitiert also von attraktiven Steuervorteilen. Denn solange der Beitragsanteil für die BU-Versicherung unter 50% des Gesamtbeitrages liegt, kann der komplette Beitrag steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt beteiligt sich also in diesem Fall nicht nur an der Altersvorsorge sondern auch an der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Allerdings muss man dann im Leistungsfall die BU-Rente zu 100% versteuern. Dies ist ein kleiner Nachteil gegenüber einer privaten BU-Versicherung. Denn dort muss die BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zwar sind auch hier die Beiträge steuerlich abzugsfähig, aufgrund der geringen Grenzen der „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ können jedoch die meisten Steuerzahler den Beitrag nicht ansetzen.

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