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Infos zum Artikel
| Autor: |
holger schnittker |
| Datum: |
30.11.2006 |
| Views: |
1621 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Pensionskasse |
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Die Altersversorgung durch die gesetzliche Rente reicht schon seit langem nicht mehr aus. Eine zusätzliche Stütze bietet hierbei die Pensionskassenversorgung. Sie wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Je nach Vereinbarung geht ein kleiner Anteil des Gehaltes direkt in die Pensionskasse. Sie können Hierbei zwischen einer klassischen, oder einer fondgebundenen Rentenversicherung wählen.
In jedem Falle hat der Arbeitnehmer bereits nach der ersten Zahlung Anspruch auf die jeweils versicherten Leistungen. Diese Ansprüche richten sich natürlich nicht an den Arbeitgeber, sondern den Versicherer. Die Leistungen können je nach Art des Abschlusses verschieden sein. Abgesehen von der Rentenversicherung können auch Vereinbarungen bezüglich Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung getroffen werden. Die Ansprüche bleiben auch dann erhalten, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, oder ihr Arbeitgeber insolvent ist.
Die Rente kann bezogen werden, sobald die versicherte Person sich im Ruhestand befindet und mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat. Dann kann er selbst entscheiden, in welcher Form er sein Geld ausgezahlt bekommen möchte. Ein Pensionskasse Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten ist hier besonders wichtig.
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