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Infos zum Artikel
Autor: |
Claudia Schäfer |
Datum: |
13.03.2007 |
Views: |
5190 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 3 Bewertung(en) |
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Teilamortisationsleasing |
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Beim Teilamortisationsleasing werden im Gegensatz zum Vollamortisationsleasing, durch die Ratenzahlungen des Leasingnehmers nicht die vollen Kosten des Leasinggebers abgedeckt. Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages verbleibt ein Restwert. Besonders beim Autoleasing ist der Begriff Restwertleasing geläufig. Bereits zu Beginn des Leasingvertrages wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ein angestrebter Restwert des Fahrzeuges vereinbart. Je nach Ausprägung des Teilamortisationsleasings kommen am Ende des Leasingvertrages verschiedene Szenarien in Frage.
Teilamortisationsleasing mit Andienungsrecht bedeutet, dass der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit dazu verpflichtet ist das Leasingobjekt (Fahrzeug) zu erwerben wenn der Leasinggeber dies verlangt. In der Regel entspricht der Kaufpreis dann dem zu Beginn vereinbarten Restwert des Fahrzeuges. Wichtig ist bei dieser Leasingform, dass der Leasingnehmer keinen Anspruch darauf hat schlussendlich Besitzer des Fahrzeuges zu werden sondern die Entscheidungsfreiheit hier ausschließlich beim Leasinggeber liegt. Dies Umstand führt dazu, dass Teilamortisationsleasing mit Andienungsrecht in der Praxis kaum vorkommt, da Kunden sich nur selten der Entscheidungsgewalt der Autobank aussetzen wollen.
Eine weitaus größere Rolle beim Autoleasing spielen Leasingverträge mit Mehr- bzw. Mindererlösbeteiligung, sowie das Kilometerleasing. Beim erstgenannten Modell wird ebenso wie beim Leasing mit Andienungsrecht ein Restwert des Fahrzeuges vereinbart. Am Ende der Laufzeit gibt der Leasingnehmer dann das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück welcher dann dazu verpflichtet ist das Fahrzeug zu verkaufen. Im Fall, dass der Verkaufserlös unter dem zwischen den beiden Parteien vereinbarten Restwert liegt muss der Leasingnehmer den Mindererlös kompensieren. Kann das Fahrzeug allerdings zu einem Preis verkauft werden der über dem vereinbarten Restwert liegt, so bekommt der Leasinggeber 75% des Mehrerlöses und der Leasingnehmer immerhin die restlichen 25%.
Besonders populär ist derzeit das zuvor schon kurz erwähnte Kilometerleasing, da der Leasingnehmer nicht wie bei den vorher vorgestellten Leasingformen das Risiko für die Erzielung des vereinbarten Restwertes trägt. Beim Kilometerleasing wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer eine bestimmte Kilometerlaufleistung vereinbart. Liegen die gefahrenen Kilometer unter dem vereinbarten Wert so wird pro Minderkilometer ein bestimmter Betrag von der Leasinggesellschaft an den Kunden überwiesen. Bei einer Laufleistung die über der Vereinbarung liegt muss der Leasingnehmer für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer „nachzahlen“. Auch bei dieser Variante liegt der Leasinggeber im Vorteil, denn Minderkilometer werden beispielsweise mit 50 Cent pro Kilometer vergütet während die „Nachzahlung“ pro Mehrkilometer beim doppelten oder dreifachen Wert liegen kann.
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