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Infos zum Artikel
| Autor: |
Tanja Komjahn |
| Datum: |
09.01.2008 |
| Views: |
2448 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Autoleasing |
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Der Name Leasing kommt aus dem englischen (to lease: mieten, pachten) und bezeichnet die Überlassung zur Nutzung einer Sache auf eines feste Dauer gegen Bezahlung. Eine spezielle Ausprägung des Leasing stellt das Auto-Leasing dar.
Fahrzeugleasing ist aus steuerlicher Sicht für Unternehmer sehr interessant, aber auch mehr nicht selbstständige entscheiden sich ihr Auto zu leasen anstelle es bar zu zahlen. Beim Autoleasing bezahlt der Kunde mit den Leasinggebühren ausschließlich für den Gebrauch der Autos. Es wird kein Kapital gebunden und der Leasingnehmer bewahrt sich Reserven für andere Investitionen.
Bevor der Kunde sich jedoch für einen Leasingvertrag entschliesst, sollte man sich erstmal Gedanken über die richtige Art des Vertrages machen. Hier wird zwischen zwei Vertragsarten getrennt.
Einerseits gibt es den Kilometervertrag, bei dem der wesentliche Punkt ist, dass das Auto am Ende der Laufzeit an die Leasinggesellschaft zurück geht. Nach Rückgabe des PKWs werden mit dem Kunden lediglich die Mehrkilometer beziehungsweise die Minder-Kilometer verrechnet und die Beschädigungen, die nicht der normalen Nutzung entsprechen.
Die zweite Variante ist der RW-Vertrag. Beim Vertrag mit Restwertausgleich ist die Besonderheit, dass der Leasingnehmer das Risiko des Restwertes trägt. Das heisst, dass der Fahrzeugrestwert für den Kunden bereits bei Vertragsabschluss verbindlich ist. Wenn nach Verkauf des Fahrzeuges nach Vertragsende Restwertdifferenzen anfallen, wird diese mit dem Kunden abgerechnet. Verluste gehen komplett zu seinen Lasten, an Mehrerlösen wird er zu 3/4 beteiligt.
Für den Leasingnehmer ist es deswegen ungeheuer bedeutsam, sich beim Vertragsabschluss für die richtige Vertragsvariante zu entscheiden, damit es am Ende kein schlimmes erwachen gibt.
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