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Autor: Daniel Keppler
Datum: 06.12.2007
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Pfandhaus

Ein Pfandleihhaus ist ein ganz normales Geschäft und wohl jedermann bekannt. In der Umgangssprache auch Leihhaus genannt ist das Pfandleihhaus ein Geschäft, das ein Darlehen für einen Wertgegenstand vergibt. Ein Pfandleihhaus ist in fast jeder Stadt zu finden, denn die Nachfrage ist sehr groß in der heutigen Zeit. Viele Menschen haben in der heutigen Zeit finanzielle Sorgen. Bei vielen Familien ist schon Mitte des Monats die Haushaltskasse leer und trotzdem müssen die Kinder versorgt werden. Normalerweise erhält man in einer solchen Situation auch keinen Kredit von der Bank.
Nicht immer hat man Freunde, die einem Geld leihen können. An dieser Stelle kann das Pfandhaus ein guter Ausweg sein, denn Wertgegenstände finden sich eigentlich in fast jedem Haushalt. Wertgegenstände können Schmuckstücke oder Fernsehgeräte sein. An diese Stelle kann ein Leihhaus den finanziellen Engpass überbücken. In der Regel wird zwischen 25% und 50% des aktuellen Wertes als Kredit ausgezahlt. Das Pfandhaus nimmt den Wertgegenstand für eine bestimmte Zeit für den Kunden in Zahlung und bewahrt ihn auf. Hier hat das Gesetz die Regelung von drei Monaten Vertragslaufzeit vorgeschrieben.
Wenn es dem Kunden nicht gelingt den verpfändeten Gegenstand rechtzeitig auszulösen, kann der nicht ausgelöste Wertgegenstand versteigert werden. Die Versteigerung muss vor Ablauf des zehnten Monats geschehen. Wurde ein höherer Betrag als das Darlehen bei der Versteigerung erzielt, hat der Kunde Anspruch auf den Überschuss. Wenn der Gegenstand nicht bei der Versteigerung unter den Hammer gekommen ist, ist das Leihhaus berechtigt den Gegenstand zu verkaufen. Um das Pfand verkaufen zu dürfen muss es mindestens einmal bei einer Auktion aufgerufen worden sein.
Nur in wenigen Fällen schafft es der Kreditnehmer nicht, das Pfand fristgerecht auszulösen. So verschwindet das Familienschmuckstück nicht aus dem Kreis der Familie. Ein Pfandleihhaus wird oft von Menschen genutzt, die diese Möglichkeit regelmäßig nutzen. So kommt der Arzt genauso wie die alleinerziehende Mutter.



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Daniel Keppler
artikel[@]danielkeppler.de.

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