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Infos zum Artikel
Autor: |
Daniel Keppler |
Datum: |
22.11.2007 |
Views: |
1611 |
Bewertung
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Steuern |
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Eigentlich jeder Privatmann und jede Firma bricht nahezu zusammen unter der immer höher werdenden Steuerlast. Erwiesen ist allerdings, dass ohne Steuereinnahmen ein Dasein in einer solchen Gemeinschaft wie einem Staat nicht denkbar wäre.
Steuern gibt es bereits so lange Menschen in einer Gesellschaft zusammenleben. In der Vergangenheit wurde der Beitrag für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, gezahlt. Jedem Mitglied der Gemeinschaft wurde ein bestimmter Teil der erarbeiteten Leistung für den Fronherrn abverlangt. Ebenfalls Sachabgaben sind normal gewesen. Dementsprechend wurde normalerweise der zehnte Teil jeder Ernte in gemeinsamen Speichern gelagert. Der Begriff "Steuer" hat seinen Ursprung im Althochdeutschen. Zu der Zeit bedeutete die Vokabel stiura ungefähr Stütze oder Unterstützung. Bereits im bekannten Altertum wurden Steuern abgegeben. Sie wurden zu dieser Zeit Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. In der Gegenwart sind die Haupteinnahmen des neuen Staates die Steuern. Hiermit werden zum einen das Staatswesen unterstützt, auf der anderen Seite viele gemeinschaftlich gebrauchte Projekte, wie normalerweise die Modernisierung von Schulen.
Steuern werden in unserem Land nicht zweckgebunden gezahlt. Damit soll gesagt werden, dass normalerweise die Mineralölsteuer nicht als Bezahlung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen angesehen wird, sondern in den großen Topf der Staatseinnahmen einfließt. Das erste Mal wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus nachgewiesen. In Ägypten wurden zu dieser Zeit eine Abgabe für die erbrachte Ernte und ein Zoll für die Überquerung des Nils abgegeben. In weiteren städtischen Hochkulturen, wie in Babylonien wurden vor allem die Viehhaltung und der Fischfang versteuert. Die Meisten Steuerabgaben sind für den Käufer kaum registrierbar. Dementsprechend sind Tabak- und Alkoholsteuer im Verkaufspreis enthalten. Eigentlich niemand hat das Bewusstsein, dass bei einem solchen Einkauf auch ein gewisser Steuersatz an den Staat abgeführt wird. Die sog, welche für Güter und Dienstleistungen zu zahlen sind, ist in der Regel kaum bemerkbar. Eigentlich kam dies mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erst wieder ins Bewusstsein. Das Festlegen des Steuersatzes, also das Steuererhebungsverfahren ist eine behördliche Aufgabe, die das Finanzamt erfüllt. Das deutsche Recht bildet den Ursprung für das Steuererhebungsverfahren. Es soll ausgesprochen schwierig ein. Eine Menge von Ausnahmen und Sonderregelungen sorgen für die guten Berufsperspektiven der Steuerberater.
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