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Autor: Georg Schramm
Datum: 20.11.2007
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Prozessfinanzierung - Risikobefreites Verfahren

Von vornherein ist es wichtig, dass man Prozessfinanzierung nicht mit Prozesskostenhilfe verwechselt. Prozesskostenhilfe gleicht dabei einem staatlichen Darlehen, das, je nach Einkommen des Mandanten, in Raten wieder erstattet werden muss. Die Prozessfinanzierung dagegen wird von nicht-staatlichen Rechts- und Finanzdienstleistungsunternehmen übernommen. Diese Dienstleister tragen zusätzlich zur Finanzierung des Prozesses auch das finanzielle Risiko, falls der Rechtsstreit verloren gehen sollte. So gilt auch im Falle einer Prozesskostenhilfe weiterhin: Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, erhält der Anspruchsinhaber eine vollständige Entlastung vom Prozessrisiko auch zukünftig nur durch den Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages.

Die durchschnittliche Annahmequote der deutschen Prozessfinanzierer beträgt im Moment nur rund 10%, was an den eingehenden Anträgen liegt, die meist nicht über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen. Übernommen werden dabei in aller Regel Fälle, in denen das Prozessrisiko überschaubar ist, das heißt die Erfolgswahrscheinlichkeit sehr groß, ein angemessener Streitwert gegeben und ein schlüssiges Klagevorbringen mit einer guten Beweislage möglich ist.

Selbstverständlich übernehmen Prozessfinanzierungsunternehmen dabei die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwalts, auch bei einem hohen Honorar, wenn der Streitwert dementsprechend angesetzt wurde. Auch verstehen sich diese Unternehmen nicht allein als Finanziers, sondern unterstützen als Dienstleister den jeweiligen Rechtsvertreter mit Rat und Tat. Durch das Wissen und den Erfahrungsschatz, den Prozessfinanzierer bieten, erleichtern sie dem Rechtsanwalt die Arbeit bei Fragen, die nicht allein die Rechtsberatung betreffen. Als Gegenleistung sind Prozessfinanzierer am Erfolgserlös beteiligt. Dabei gilt in der Regel: Je höher der Streitwert, umso geringer fällt die prozentuale Erfolgsbeteiligung aus.

Wenn ein Unternehmen seine offenstehenden finanziellen Ansprüche vor Gericht durchsetzen muss, birgt dies immer ein Prozessrisiko. Für diesen variablen Kostenpunkt sind grundsätzlich Rücklagen zu bilden, die das Firmenkapital mindern. In Anbetracht dessen muss das Risiko vorher sehr dezidiert abgewogen werden. Prozessfinanzierer verstehen sich auch in diesem Punkt als moderne Dienstleister. Für Unternehmen sind sie ein idealer Partner, schließlich liefern die internationalen Bilanzierungsrichtlinien ISFR starke Argumente für eine Auslagerung der Prozessführung und damit verbunden auch der Umleitung des Prozessrisikos.

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