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Infos zum Artikel
Autor: |
Dniize K. |
Datum: |
18.11.2007 |
Views: |
1587 |
Bewertung
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Kfz-Versicherung wechseln |
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Tipps zum Wechsel
Mit einem Monat Kündigungsfrist kann die Autoversicherung bis zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Das Ablaufdatum des Versicherungsjahres steht im Vertrag. Meist ist der 30. November der Stichtag, an dem die Kündigung bei ihrer Versicherung eingegangen sein muss.
Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. Wird der Versicherte nicht sofort über eine Beitragserhöhung informiert, hat er das Recht, die Versicherung sofortig zu kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung kann die Versicherung immer ohne Einhaltung von Kündigungsfristen gewechselt werden. Innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss eines Schadenfalls ist ebenfalls ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Als Kündigung genügt ein formloses Schreiben, welches die Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen unbedingt enthalten sollte. Wenn Sie ihr bisheriges Fahrzeug abmelden oder verkaufen, reicht es die Abmeldebescheinigung oder den Kaufvertrag bei der Versicherung vorzulegen. Die Versicherung rechnet dann automatisch ab und erstattet im Voraus bezahlte Prämien zurück.
Beachten sollten Sie, dass Sie ihre Kasko-Versicherung nicht sofort von vornherein mit Ihrer Haftpflichtversicherung kündigen. Denn für diese gilt bei den verschiedenen Versicherern keine Annahmepflicht. Ein Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko muss nicht immer günstiger sein. Die Vollkasko kann dann billiger sein, wenn sie schon mehrere Jahre schadensfrei bestand. In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Sollten sie ihre Kfz-Versicherung bereits gekündigt haben, aber dann doch keine günstigere Versicherung finden, können Sie sich problemlos bei ihrer alten Versicherung wieder zu den gleichen Konditionen versichern lassen. Nach Abschluss Ihrer neuen Versicherung können Sie sich ebenfalls noch innerhalb von 14 Tagen umentscheiden und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Sollten Sie weniger als Jahr bei einer Versicherung versichert sein, dann kann es sein, dass Sie am Ende eine Abrechnung nach dem sog. Kurztarif erhalten, da der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist.
Oftmals bietet die eigene Versicherung schon neuere Sparangebote für Neukunden an, von denen Sie als Altkunde nicht profitieren. In den meisten Fällen lässt sich dies jedoch durch einfache Nachfrage beim Versicherer ändern.
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