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Autor: Dr. Carl Friedrich
Datum: 05.02.2014
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Social Banking in der Altersvorsorge

Jeder private Altersvorsorgevertrag, egal ob Riester-, BAV- oder Privatrente verursacht hohe Kosten. Dies hält die meisten Menschen davon ab eine dringend nötige Aufstockung ihrer gesetzlichen Rente anzugehen. Leider deckt die gesetzliche Rente von Personen im heutigen Alter von 20-45 Jahren oft nur 50% von dem in der Rente benötigten Kapital ab. In der Regel werden je 100,- Euro Monatsbetrag 20-32 Euro Kosten verursacht. Dieses Geld wird nicht investiert. Auch die derzeit 1,75% Zinsen gibt es nur auf das Kapital nach Abzug aller Kosten. Wer will also 100,- bezahlen, von denen z.B. nur 75,- angelegt werden und diese dann mit 1,75% brutto verzinst werden. Da kann man froh sein nach 30 Jahren wenigstens sein eingezahltes Kapital zurückzuerhalten, von Inflation mal ganz zu schweigen. Das es auch anders geht, kann man nachlesen, wenn man vvrv bei Google eingibt. Hier werden Altersvorsorgeprodukte angeboten, die dem Social Banking Konzept entsprechen mit 100% Investitionsquote. Investiert wird in eine vermögensverwaltende Rentenversicherung (daher VVRV) die seit über 10 Jahren ca. 7% p.a. stetig erwirtschaftet. Zudem gibt es, was es in Deutschland bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sonst nicht gibt, eine Garantieverzinsung von 1,5%. Die bei Abschluß anfallenden Kosten für Beratung etc., die deutlich niedriger als sonst auf dem Markt sind, werden dem Kunden ab dem 5. Vertragsjahr wieder komplett zurückvergütet. Und zwar nicht vom Berater sondern direkt vom Versicherungsunternehmen. Dieses ist eines der weltgrößten Versicherungsunternehmen mit einem sehr guten AA-Bonitätsrating, was diese Altersvorsorgeform so einzigartig macht.

Fazit: keine Kosten; gute und stabile Rendite von ca. 7% p.a.; höchste Sicherheit durch bonitätsstarkes Versicherungsunternehmen als Garantiegeber und "Kostenrückerstatter" sowie durch Kapitalanlage mit breiter Streuung im Sondervermögen; wöchentlich verfügbar; hohe Steuervorteile durch das deutsche Altersvorsorgegesetz (d.h. Versteuerung von nur 50% vom Gewinnanteil).

VVRV.

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