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Autor: Steffen Urban
Datum: 14.10.2013
Views: 1681
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Die Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklassen sind Teil der Autoversicherung. Sie ist zum Teil eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, das 1939 durch eine Verfügung als Gesetz bestimmt wurde. Danach hat jeder Fahrzeughalter für sein Motorbetriebenes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Drittschäden im Sinne des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abdeckt. Diese im BGB allgemein festgelegte Haftung ist neben dem Pflichtversicherungsgesetz durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) konkretisiert. Dieser Versicherungsschutz kann nur bei einem Versicherungsunternehmen genommen werden, dass eine Konzession für das Betreiben der Kraftfahrtversicherung in Deutschland vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat. Die Bafin ist das Nachfolgeinstitut des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Kreditwesen. Die Pflichtversicherung bezieht sich nicht auf die Nebensparten wie Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bzw. Insassenunfallversicherung, diese dürfen aber im Vertrag der Pflichtversicherung mit dokumentiert werden. Die Vollkaskoversicherung hat dabei eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges beim Straßenverkehrsamt ist eine Code-Nr. eines Versicherungsunternehmens notwendig

Für unfallfreie Zeit wird das Fahrzeug in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die die Nachlässe dokumentiert. Haftpflichtschäden in der Kraftfahrtversicherung werden durch Rückstufungen in eine höhere Schadenfreiheitsklasse gewertet. Vollkasko ebenso, aber nur bei Vollkaskoschäden.

Die Schadenfreiheitsklassen werden von SF 1/2, = ein halbes unfallfreies Kalenderjahr, bis zu SF 28, = 28 schadenfreie Kalenderjahre benannt. Daneben gibt es die Grundstufe, die mit Schadenklasse S, die Klasse 0 für Anfänger und eine Malusklasse M, die gegenüber den Schadenfreiheitsklassen eine negative Bewertung der schuldhaft verursachten Schäden hat, bezeichnet wird. Die Malusklasse ist die schlechteste Einstufung und wird mit 245 % bei der Haftpflichtversicherung dokumentiert und in der Vollkaskoversicherung mit 160%. Der Anfänger fängt in der Haftpflichtversicherung mit 230% an (Vollkasko 125 %) Die Schadenfreiheitsklassen sind nicht bei allen Gesellschaften gleich, bei vielen Gesellschaften aber, oder aber haben große Ähnlichkeiten.

Die Rückstufung nach einem Schadenfall bzw. die Besserstellung nach schadenfreiem Fahren geschieht mit der 1. Rechnung des darauf folgenden Kalenderjahres. Bei den Gesellschaften führt eine hohe Einstufungen bei vielen schadenfreien Kalenderjahren in eine Schadenfreiheitsklasse dazu, dass ein Schaden im darauf folgenden Jahre keinen Mehrbeitrag bewirkt.

Auf dieser Webseite findet man mehr Informationen zur Autoversicherung.

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