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Autor: Bettina Stich
Datum: 10.10.2013
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Mini GmbH

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 ein "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (abgekürzt MoMiG) beschlossen.

Das neue GmbH Gesetz gebe Gründern und Investoren einen nötigen rechtlichen Gestaltungs-Rahmen, um ihre Ideen schnell Wirklichkeit werden zu lassen. Dies sagte zu zumindest Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Presse. Die Gründung von GmbHs werde deutlich leichter möglich sein. Gleichzeitig werde die bewährte und auch erfolgreiche Unternehmensform GmbH fit für den europäischen und internationalen Wettbewerb gemacht: Nachteile des alten Gesetztes würden ausgeglichen, die Vorteile aber blieben. Es werde einen besseren Schutz von Gläubigern in Fällen einer Krise oder Insolvenz geben. Die GmbH und auch die Mini-GmbH werden und bleiben eine moderne und schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen zur Gründung einer Mini-GmbH. Diese kann als unkomplizierte GmbH-Standardgründungen schnell geschaffen werden, bei niedrigem Stammkapital der GmbH zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft Mini-GmbH ist genau wie die alte GmbH haftungsbeschränkt auf das eingelegte Kapital. Da die neue GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital auskommt, werden Gründungen zusätzlich erleichtert werden. Da diese GmbH-Variante eine flexible Möglichkeit eröffnet, kann ein Mindestkapital bei einer klassischen GmbH wie bisher bei 25.000 Euro bleiben.

Wie kann man demnächst eine solche Mini-GmbH, richtiger Unternehmergesellschaft genannt, denn nun gründen?

Notwendig ist ein beglaubigter Gesellschaftervertrag, sowie eine Handelsregistereintragung und ebenso zwingend ein Gesellschafterbeschluss zwecks Nachweises der Legitimation eines Geschäftsführers dieser Unternehmergesellschaft (umgangssprachlich Mini-GmbH oder 1 Euro GmbH genannt, da bereits ein Euro als Startkapital reicht) und auch eine Liste aller Gesellschafter. Nicht zu vergessen ist natürlich nicht die zunächst symbolische Stammeinlage von einem Euro.

Diese Gesellschaftsform hat sich eine Mustersatzung zu geben, dessen Unterschriften vom Notar zu beglaubigen ist. Dies gilt auch für das Formular zur Handelsregistereintragung. Die Gründungskosten könnten so etwa bei 130 Euro liegen.

Quelle .

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