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Autor: Der Vermögenscoach
Datum: 06.10.2013
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Minijob oder Gewerbeanmeldung?

Viele Arbeitnehmer möchten ihr Einkommen erhöhen und suchen nach einer Tätigkeit, die sie nach ihrem Feierabend ausüben können. Möglichkeiten gibt es viele, doch ohne offizielle Anmeldung sollte niemand beginnen. Viele stellen sich dann die Frage, ob sie ein Kleingewerbe anmelden oder sich doch besser im Rahmen eines Minijobs anmelden sollten.

Bei einem Minijob, auch 450-€-Job genannt, ist der Angestellte in der Regel für einen Arbeitgeber tätig. Dieser ist ihm weisungsbefugt, bestimmt den Umfang und den Inhalt der Tätigkeit. Für diese kleinen Arbeitsverhältnisse gibt es bei der Besteuerung und bei der Sozialversicherung besondere Regelungen, von denen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren. Die Minijob-Regelung
Möchte man nach seiner Haupttätigkeit gern eine selbständige Arbeit ausführen, ist dagegen eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Dafür kann man sich dann seine Auftraggeber auch aussuchen, steht im direkten Kundenkontakt und stimmt mit diesem Ort und Umfang der Arbeit ab. Eine Grenze für die Einnahmen gibt es dann nicht. Bleibt die Tätigkeit nebenberuflich, überschreitet sie also einen Umfang von 15 Wochenstunden nicht und wirft auch kein höheres Einkommen als der Hauptjob ab, fallen keine Sozialversicherungsabgaben an. Der Gewinn aus der Tätigkeit muss natürlich versteuert werden. Der Überschuss wird in der Regel recht einfach in einer sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt. Das eigene Gewerbe ist also vorteilhaft, wenn man hier sein eigener Chef sein möchte, die Einnahmen sehr stark schwanken und die Tätigkeit wirklich selbst organisiert werden kann.

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