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Autor: Stamm Steuerberatung
Datum: 28.06.2013
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Fahrtenbuch für Arbeitnehmer

Fahrtenbuch für Arbeitnehmer

I. Wie ist ein Fahrtenbuch zu führen
II. Fahrtenbuchmängel

Dienstwagen werden häufig auch privat genutzt. Dabei kann der Privatanteil nach der 1%-Methode versteuert werden. Jeden Monat wird die private Nutzung mit 1 % des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung angesetzt. Die Fahrten zur Arbeit erhöhen den Wert der privaten Nutzungsentnahme mit 0,03 % je einfachem Entfernungskilometer. Diese Methode ist nicht immer von Vorteil. Der Nachweis der beruflichen und privaten Kilometer anhand eines Fahrtenbuchs ermöglicht die Aufteilung der tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug. Insbesondere bei einem niedrigen privaten Anteil kann dies die steuerlichen Konsequenzen zugunsten des Steuerpflichtigen verbessern.

I. Wie ist ein Fahrtenbuch zu führen

Das Fahrtenbuch ist so zeitnah wie möglich und lesbar zu führen. Die Fahrten sind am selben Tag zu dokumentieren. Die Dokumentation auf Zetteln und späterer Eintrag ins Fahrtenbuch am Wochenende ist nicht ausreichend. Die Dokumentation in einer in sich geschlossenen Form kann auch in elektronisch erfolgen. Veränderungen dürfen weder in Papierform noch in elektronischer Form ohne Kenntlichmachung möglich sein. Zu jeder Fahrt sind konkrete Angaben machen: Datum der Reise, Start und Reiseziel, Reisezweck, Km-Stand bei Beginn und Ende, gefahrene Kilometer, Art der Fahrt, Reiseroute bei Umwegen.

II. Fahrtenbuchmängel

Die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs ist Voraussetzung für den Nachweis der Aufteilung privater und beruflicher Fahrzeugkosten. Bei geringsten Mängeln wird das Fahrtenbuch verworfen und die 1 %-Methode angewandt.
Für weiter gehende Informationen und eine qualifizierte Beratung wenden Sie sich bitte an Stb Claudia Stamm, Stamm Steuerberatung.

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können daher keine qualifizierte, fachliche Beratung im Einzelfall weder ganz noch teilweise ersetzen. Änderungen, Ergänzungen und das Löschen von einzelnen Inhalten oder auch des gesamten Artikels behalten wir uns jederzeit vor.

Stamm Steuerberatung
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