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Autor: Brodski und Lehner Rechtsanwälte
Datum: 27.05.2013
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Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in München

Auch in München gibt es nach wie vor oft arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Denn trotz guter Wirtschaftslage werden auch heute noch Mitarbeiter entlassen, weil zum Beispiel Unternehmen umstrukturiert werden. Und dann geht es bei vielen Arbeitnehmern und ihren Familien sehr schnell um die persönliche Existenz. Darüber hinaus führt gerade der gut ausgebaute Kündigungsschutz dazu, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten immer komplizierter werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht München zu beauftragen. Denn bei einem Fachanwalt kann man davon ausgehen, dass dieser in diesem Rechtsgebiet eine besondere Qualifikation besitzt. In der Fachanwaltsordnung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt berechtigt ist, den Titel "Fachanwalt" zu führen. Es gelten hier folgende Voraussetzungen:

a) Mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt: Gemäß § 3 der Fachanwaltsordnung muss der Antragsteller in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung mindestens drei Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein. Ein Berufsanfänger kann diesen Titel also nicht erwerben.

b) Besondere theoretische Kenntnisse
Des Weiteren muss de Antragsteller in einem auf die Fachanwaltsqualifikation hinführenden Lehrgang besondere theoretische Kenntnisse erwerben($4 Fachanwaltsordnung).
Im Bereich des Individualarbeitsrechts müssen diese Kenntnisse folgende Bereiche umfassen:
- Abschluss, Inhalt und Änderung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen,
- Recht der Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages einschließlich des Kündigungsschutzes,
- Grundzüge des Rechts der betrieblichen Altersversorgung,
- Arbeitsrechtlicher Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere
der Schwangeren und Mütter sowie von Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- sowie des Sozialversicherungsrechts,
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts umfassen die Kenntnisse folgende Bereiche:
- Tarifvertragsrecht,
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht,
- Grundlagen des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.
Außerdem müssen natürlich Kenntnisse im Verfahrensrecht erworben werden.

c) Praktische Erfahrungen
Darüber hinaus muss der Bewerber mindestens 100 Fälle aus dem Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet und davon die Hälfte auch vor Gericht vertreten haben(§ 5 Abs. 1 Nr.c BFAO). Hier prüfen die Rechtsanwaltskammern meistens sehr genau. oft lassen sie sich auch stichpunktartig die Akten zusenden, um sich ein Bild vom Antragsteller zu machen.

d) Fachgespräch
Den Abschluss der Bewerbung bildet ein Fachgespräch, in dem sich der zuständige Ausschuss der Rechtsanwaltskammer ein persönliches Bild von der fachlichen Kompetenz des Bewerbers macht.

e) Fortbildung
Auch später muss der Fachanwalt jedes Jahr an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen(§ 15 Fachanwaltsordnung). Dies ist erforderlich, da sowohl die Gesetze als auch die Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterliegen. Damit ist gewährleistet, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht München sich in seinem Rechtsgebiet gut auskennt. Diese Kompetenz sollte genutzt werden!.

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