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Autor: Marco Hopp
Datum: 16.05.2013
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Die Unfallrente als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Sozialversicherungen in Deutschland. Sie bietet einen Unfallversicherungsschutz, wenn sich Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg verletzen. Auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder sind während ihrer Zeit in einer öffentlichen Einrichtung unfallversichert.


Zu beachten ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung lediglich während der Arbeitszeit sowie auf dem Weg dorthin leistet. Auch während der Mittagspause, bei Betriebsausflügen sowie überbetrieblichen Ausbildungsveranstaltungen besteht entsprechender Versicherungsschutz. Oftmals kann dieser Schutz jedoch beeinträchtigt werden, etwa wenn ein Arbeitnehmer während der Mittagspause das Werksgelände verlässt und Einkäufe erledigt. Auch Betriebssportveranstaltungen sind nicht in jedem Fall vollständig durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hausfrauen und Selbstständige können diesen Versicherungsschutz ohnehin nicht beanspruchen, denn er wird über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt. Diese wiederum wird von diesen Personengruppen nicht genutzt.


Sollte ein Unfall passieren, der über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, haben Betroffen zahlreiche Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Das wichtigste Ziel dieser Versicherung, die in der Regel von den Berufsgenossenschaften getragen wird, ist die schnelle und kurzfristige Wiedereingliederung der Beschäftigen ins Arbeitsleben. Auch Schüler und Studenten sollen durch die Leistungen möglichst kurzfristig wieder in die Schule oder den Hörsaal zurückkehren, um ihren Abschluss in der geplanten Zeit absolvieren zu können. Hierfür erhalten Versicherte in erster Linie umfassende medizinische Leistungen sowie Reha-Maßnahmen, um die Verletzung schnellstmöglich heilen zu können. Auch Heil- und Hilfsmittel werden in diesem Zusammenhang getragen.


Sollte es nicht mehr möglich sein, die Verletzung zu beheben und sollte diese zu einer Invalidität führen, erhalten Betroffene eine gesetzliche Unfallrente ausgezahlt. Die Höhe dieser Unfallrente richtet sich nach dem vorherigen Bruttoeinkommen und wird in aller Regel in Höhe von zwei Dritteln dieses Einkommens übernommen. Wer also bisher 2.100 Euro Bruttoeinkommen erzielt wird, kann eine Unfallrente in Höhe von 1.400 Euro erhalten. Allerdings wird eine solche Unfallrente nur in wenigen Ausnahmefällen übernommen, denn oftmals besteht eine nur prozentuale Erwerbsminderung. Wird diese mit 30 Prozent festgelegt, reduziert sich die gesetzliche Unfallrente auf nur noch 420 Euro pro Monat. Diese Summe ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, das bisherige Einkommen zu kompensieren. Ist dann keine private Versicherung vorhanden, die eine zusätzliche Rente übernimmt, droht der soziale Abstieg.


Aus diesem Grund ist es wichtig, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die mit einer ausreichend hohen Unfallrente ausgestattet ist und somit den Verdienstausfall vollständig kompensieren kann. Sie ist für Hausfrauen und Selbstständige umso wichtiger, da diese keinerlei gesetzliche Zahlungen erhalten und in einem solchen Fall vollständig ohne Einkommen wären. Eine private Unfallversicherung bietet dann neben der ebenfalls integrierten Invaliditätsleistung sowie der Übernahme von Bergungskosten und kosmetischen Operationen einen vollwertigen Versicherungsschutz, mit dem Kunden ihr Einkommen und Vermögen sichern können. Dieser Versicherungsschutz kann nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder vereinbart werden, sodass Eltern frühzeitig zu günstigen Konditionen vorsorgen können.

Weitere Informationen zur Unfallrente sind abrufbar auf www.unfallversicherungsvergleich.net/leistungen/unfallrente.html.

Ein Vergleich der privaten Unfallversicherung ist auf www.unfallversicherungsvergleich.net/vergleich.html möglich.

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