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Infos zum Artikel
Autor: |
Dietrich Beck |
Datum: |
04.01.2013 |
Views: |
3538 |
Bewertung
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Ansprüche bei Flugverspätung |
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Nichts ist ärgerlicher, als am Flughafen festzusitzen und auf seinen Flug zu warten. Dennoch trifft dieses Ärgernis jeden Tag unzählige Fluggäste. Wer dieser Situation ausgesetzt ist, muss es jedoch nicht auf sich beruhen lassen. So existieren spezielle Fluggastrechte bei Verspätung, die betroffenen Personen eine Entschädigung ermöglichen.
Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden, haben betroffene Flugpassagiere einen Anspruch auf Schadenersatz, dessen Höhe zeitlich gestaffelt ist und sich zwischen 200 bis 600 Euro beläuft. Wieso sich der Flug verspätet, ist dabei unwichtig. Egal, ob es sich um eine Stornierung, eine Überbuchung, eine Annullierung oder aber eine reine Verspätung handelt – der betroffene Fluggast hat in jedem Fall ein Recht auf eine angemessene Entschädigung. Einzige Ausnahme bilden hierbei außergewöhnliche Umstände. Hierunter fallen beispielsweise Streiks oder aber Naturkatastrophen, die in dieser Form nicht einkalkulierbar waren. In solchen Fällen greift das Reiserecht für Fluggäste nicht.
Nicht unter diese Ausnahmeregel fallen jedoch technische Probleme an der Maschine, da diese durch eine regelmäßige Wartung zu verhindern sind. Durch das Landgericht Darmstadt wurde zudem im Jahre 2008 beschlossen, dass eine Fluggesellschaft auch dann zu zahlen hat, wenn es sich um einen sehr seltenen technischen Defekt an der Maschine handelt.
Wird eine Fluggesellschaft aufgefordert, aufgrund einer Verspätung zu zahlen, ist stets die Airline in der Beweispflicht. Dies bedeutet, dass nicht der Reise belegen muss, dass sich sein Flug aufgrund eines einkalkulierbaren Fehlers verspätet hat. Stattdessen ist es die Pflicht der Fluggesellschaft, den Vorwurf des Reisenden zu widerlegen.
Vertreter der größeren Fluggesellschaften machen jedoch darauf aufmerksam, dass bei einem Großteil aller Verspätungen innerhalb des europäischen Flugverkehrs zum Teil auch die Flughäfen und die nationalen Flugsicherungen eine Mitschuld tragen. Bei der Rechtsprechung werden im Übrigen keine Unterschiede zwischen einem Linienflug, einem Charterflug oder einem Billigflug gemacht. Nach der EU-Fluggastverordnung steht somit jedem Flugpassagier grundsätzlich eine Ausgleichszahlung zu, sollten alle Bedingungen erfüllt sein. Mehr Informationen für Passagierrechte bei Verspätung findet man auf passagierrechte.org.
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