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Autor: Linda Laiser
Datum: 19.09.2012
Views: 2443
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Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten vom Staat eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie wird allerdings nur bei Erwerbsunfähigkeit bezahlt. Zudem ist es notwendig, Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein und entsprechende Beiträge zu bezahlen.

Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen erhalten Betroffene keine Hilfe vom Staat, wodurch enorme finanzielle Einbußen drohen. Lediglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier helfen, um die finanziellen Lücken zu schließen.

Im Folgenden ist klar zu unterscheiden zwischen der Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeit im Detail

Unter der Erwerbsunfähigkeit versteht man, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, erwerbstätig zu sein. Die Ausübung jeglicher beruflicher Tätigkeiten ist also nicht mehr möglich. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente basiert genau auf dieser Definition der Erwerbsunfähigkeit. Leistungen werden also nur dann ausgezahlt, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Dies setzt eine schwere körperliche oder psychische Beeinträchtigung voraus. Ist sie nicht gegeben, gibt es keine Hilfe vom Staat.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen bezahlt die monatliche Rente auch dann, wenn eine theoretische Beschäftigung in anderen Berufen noch möglich wäre. Voraussetzung ist allerdings der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei vielen Verträgen mittlerweile zum Standard gehört.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft

Menschen, deren Arbeitskraft aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall verloren haben und ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeit ist also auf einen speziellen Beruf beschränkt.

Wenn Sie die Arbeitskraft in diesem Beruf absichern wollen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unabdinglich, denn Sie erhalten keine Hilfe vom Staat. Sie überweist bei Berufsunfähigkeit die monatliche Rente bereits ab einer 50 %-igen Berufsunfähigkeit und kann so die vorhandenen finanziellen Lücken schließen. Auch dann, wenn Sie keine Hilfe vom Staat erhalten, können Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten und sich all das leisten, was sie wünschen.

Zudem bieten verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen mittlerweile eine Wiedereingliederungshilfe. Sie erleichtert Ihnen die Rückkehr ins Berufsleben, auch wenn Sie vorher eine Umschulung oder eine Weiterbildung absolvieren wollen.

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