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Autor: Andreas Mettler
Datum: 16.05.2012
Views: 1584
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Finanzberater – Umweg oder Abkürzung zur besten Lösung?

Zu einem Finanzprodukt, sei es eine Finanzierung oder eine Versicherung kommen die meisten über einen Finanzberater. Die Kunden bezahlen im Übrigen nicht für die Dienste des Beraters, zumindest nicht auf direkte Weise. Da auch ein Berater natürlich von seiner Arbeit leben muss, steht ihm ein angemessener Lohn für seine Beratungstätigkeit und seine Recherchen sowie für die Vorbereitung von Verträgen oder Präsentationen zu. Es ist allerdings sehr unüblich, dass sich ein Berater für diese Dienste von seinen Kunden direkt bezahlen lässt. Meist erhalten die Finanzberater für jeden abgeschlossenen Vertrag oder für jedes verkaufte Finanzprodukt eine Provision. Das hat insbesondere eine psychologisch vorteilhafte Auswirkung auf das Beratungsgespräch zwischen den Experten und den Kunden, da dieses ungezwungen und „kostenlos“ abläuft.

Natürlich bezahlt der Kunde indirekt für die Dienstleistung über das Finanzprodukt, das er letztendlich kauf. Allerdings muss jemand, bevor er überhaupt eine Zulassung als Finanzberater erhält einige Voraussetzungen erfüllen, beziehungsweise einige Nachweise erbringen. Unter anderem muss er glaubhaft machen, dass er über geregelte und ordentliche Vermögensverhältnisse verfügt. Das dient natürlich dem Schutz der Kunden. Es gibt allerdings auch weitere fachliche Voraussetzungen für eine Zulassung. Es gibt ganz unterschiedliche Ausbildungen oder Hochschulstudien, die für diesen Beruf qualifizieren sollen. Aufgrund des breiten Spektrums decken nicht alle Ausbildungen jeden Bereich gleichermaßen ab. Ein Hochschulstudium als Fachwirt für Finanzberatung beispielsweise gibt Einblick in jeden vorhandenen Bereich des Finanzwesen und befähigt daher zu einem umfassenderen Beraterangebot als es beispielsweise beim Versicherungsfachmann der Fall ist, welcher sich ausschließlich mit Versicherungen auseinandersetzt. Manche Finanzvertriebe wie AWD arbeiten bevorzugt mit freien Handelsvertretern, die Sachkundenachweise oder IHK-Prüfungen vorweisen können.

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