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Autor: Johann Berger
Datum: 14.03.2012
Views: 863
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Was man bei einer Erbschaft beachten sollte

Wen ein lieber Mensch gestorben ist, dann ist die Trauer oft sehr groß, so dass man sich anfangs gar nicht um die Hinterlassenschaft kümmern mag. Früher oder später ist es aber dann doch soweit und dann wird das Testament geöffnet. So mancher erlebt hier eine Überraschung. Das Erbrecht München sieht nämlich vor, dass zum Beispiel nicht eheliche Kinder bei einer Erbschaft genauso zu berücksichtigen sind und ihnen also der gesetzliche Pflichtteil zusteht. Das kann sich je nach Vermögen des Erblassern durchaus um einige tausend ja vielleicht sogar um zehntausend Euro handeln und oft ist dieses Geld gar nicht vorhanden, vor allem, wenn es sich um umfangreichen Grundbesitz handelt, der eigentlich nicht verkauft werden sollte. Sollte es zu Streitigkeiten kommen braucht man einen Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Diesen findet man im Internet unter Erbrecht Anwalt München. Darüber hinaus kann man sich noch bei den diversen Foren umsehen, welche Anwälte gut bewertet werden.
Doch nicht nur uneheliche Kinder sondern auch andere Probleme können auftreten. Wenn sich der Erblasser bis zum Schluss nicht sicher ist, wie er sein Geld aufteilen soll, dann existieren oft mehrere Testamente und es muss erst gerichtlich festgelegt werden, welches nun gültig ist. Eine langfristige und vor allem kostenintensive Angelegenheit. Dieses Problem sollte man gleich im Vorfeld ausschließen. Eine genaue Datumsangabe kann das verhindern im Testament München hat übrigens eine Reihe von guter Anwälte, die sich sehr gut mit der Erbschaftsproblematik auskennen. Vor, während und nach dem Erbschaftsprozess kann man sich von diesen Fachleuten beraten lassen und so kann man sicher sein, dass man für sich selber das Maximum herausholt.

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