Versicherungen werden in der Regel für Erwachsene abgeschlossen. Kinder sind in vielen Familien hingegen nicht versichert. Dabei tragen auch sie ein hohes Risiko. Vor allem das Verletzungsrisiko in der Freizeit ist bei Kindern enorm hoch, da die Kleinen häufig kaum Angst haben und daher unbekümmert auf Bäume klettern, im Wald toben und immer wieder auch Unbekanntes kosten.
Natürlich sollen Kinder sich ausprobieren und Spaß haben. Sollte dann jedoch einmal ein Unfall passieren ist es wichtig, dass das Kind ausreichend geschützt ist, so dass eventuell anfallenden Kosten übernommen werden können. Mit dem Geld aus einer privaten Unfallversicherung können die Eltern ihrem Kind ein schönes Leben finanzieren, auch wenn das Kind auf Dauer beeinträchtigt ist. Und auch die Eltern selbst werden durch die Zahlungen finanziell entlastet, denn vielfach ist es Mutter oder Vater im Anschluss an einen Unfall nicht mehr möglich, zu arbeiten und Geld zu verdienen. Die Einkommensverluste können so ausgeglichen werden, so dass sich die Eltern vollumfänglich um ihr Kind kümmern können.
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung erhalten Kinder allerdings nur dann, wenn für sie eine separate Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung sind Kinder nicht automatisch im Vertrag der Eltern mit versichert. Lediglich dann, wenn sich die Eltern für eine Familienversicherung entschieden haben, sind alle noch im Haushalt lebenden Kinder in den Vertrag integriert. In diesen Fällen brauchen die Kinder erst mit ihrem Auszug über einen eigenständigen Vertrag nachdenken.
Kinder, die bei einem Unfall verletzt wurden, haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung, und zwar je nach individueller Vereinbarung. Ebenso wie bei Erwachsenen wird auch bei Kindern eine Gliedertaxe vereinbart, die den jeweiligen Prozentsatz der Versicherungssumme angibt, der bei körperlichen Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls ausgezahlt wird. Um insbesondere bei schwer wiegenden Verletzungen über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen ist es ratsam, eine Progression zu vereinbaren, um die Versicherungssumme bei Invaliditätsraten ab 25 Prozent auf das 500fache anzuheben. Und sollte das Kind durch die Verletzung ein Leben lang arbeitsunfähig sein ist es sinnvoll, eine Unfallrente zu vereinbaren, auf die das Kind bei Bedarf zugreifen kann.
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