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Autor: Silko Vogt
Datum: 01.03.2012
Views: 1868
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Änderungen beim Kindergeld für das Jahr 2012

Mit Beginn vom neuen Jahr 2012 gab es auch ein paar Änderungen beim Kindergeld. Insbesondere für Familien sind diese Änderungen interessant. Wenn gleich die schlechte Nachricht zuerst, es gab nach 2010 und 2011 wieder keine Erhöhung beim Kindergeld. Es bleibt weiterhin beim monatlichen Geld von 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte Kind und 214 Euro für jedes weitere Kind. Eine Änderung beim Kindergeld seit dem 01. Januar 2012 ist der Wegfall der Einkommensprüfung bezüglich dem Kindergeld- Anspruch.

Bis zu diesem Zeitpunkt existierte eine jährliche Einkommensgrenze von maximal 8004 Euro für das Kind oder den Jugendlichen. Wurde diese Einkommensgrenze zum Beispiel durch Erhalt von Ausbildungsvergütungen während der Berufsausbildung überschritten, bestand kein Leistungsanspruch mehr auf das Kindergeld. Gezahlt wird das Kindergeld maximal bis zum 25. Lebensjahr, dies ist aber nach wie vor auch Voraussetzungen geknüpft. Den der Gesetzgeber geht davon aus, dass man mit Abschluss der Berufsausbildung sich selbst versorgen kann. Was bedeutet das der Anspruch auf Zahlung vom monatlichem Kindergeld entfällt. Bei geringfügiger Beschäftigung oder bei Beginn einer zweiten Berufsausbildung, erfolgt bezüglich dem Leistungsanspruch auf Kindergeld eine Einzelfallprüfung.

Diese Änderung vom Leistungsanspruch beim Kindergeld kostet den Steuerzahler jährlich bis zu 200 Millionen Euro, nach Einschätzung der Bundesregierung. Das Kindergeld gibt es seit dem Jahr 1996 und wurde damals über den Lohn gezahlt. Erst mit einer Änderung im Jahr 1999 wurde die Zahlung vom Kindergeld zentral durch die Familienkassen übernommen. Weitere Informationen zum Kindergeld findet man auch unter www.kindergeld2012.org/kindergeld-hoehe.html. Über alle aktuellen Gegebenheiten zum Kindergeld informiert auch die Bundesagentur für Arbeit, insbesondere zu den Auszahlungsterminen 2012.

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