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Autor: Stefan Göbel
Datum: 17.02.2012
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Prämien für Vorsorgeversicherungen können steuermindernd sein

Vorsorgeversicherungen dienen der finanziellen Absicherung der Gesundheitsrisiken oder der Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens in der Zukunft. Der deutsche Staat unterstützt dies, indem er Versicherungsbeiträge bzw. Versicherungsprämien steuerlich begünstigt.

Beispielsweise ermöglicht es der Gesetzgeber seit 2010, Beiträge für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen ebenso wie für ihre gesetzlichen Pendants vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen gilt jedoch die Einschränkung, dass jeweils lediglich die Basistarife absetzbar sind. Des Weiteren auch etwaige entrichtete Prämien für die eigenen Kinder geltend gemacht werden, insofern diese noch kindergeldberechtigt sind. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind bis zu einer Maximalhöhe von insgesamt 1.900 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben anrechenbar. Lediglich Selbständigen wird ein Maximalbetrag in Höhe von 2.800 Euro zugestanden, da diese, entgegen den Angestellten, die gesamten Vorsorgeprämien stemmen müssen.

Auch Prämien, die im Rahmen einer privaten Altersvorsorge in eine Rürup-Rente geflossen sind, können als Sonderausgaben steuerlich angerechnet werden. Der Höchstbetrag beträgt dabei für Einzelpersonen 20.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehepaaren 40.000 Euro. Dabei verläuft die Anrechenbarkeit dieser Beträge progressiv. Während 2011 beispielsweise 72 Prozent des Höchstbetrags, also 14.400 Euro pro Person, angerechnet werden konnten, erhöht sich der Satz im laufenden Jahr auf 74 Prozent. Ab 2025 ist der Höchstbetrag dann vollumfänglich anrechenbar.

Gefördert wird auch die Riester-Rente. Und dies sogar in mehrfacher Hinsicht. Denn der Staat verteilt nicht nur jährliche Förderzulagen und besteuert die Leistungen nachgelagert, sondern erlaubt die steuerliche Geltendmachung der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro.

Autor: Stefan Göbel
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