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Autor: Tanja Meisl
Datum: 22.06.2010
Views: 1969
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Renovierungsarbeiten in der Eigentumswohnung

Dass bei einem Wechsel des Bewohners einer Eigentumswohnung der neue Bewohner eine Renovierung der Wohnung vornimmt, ist eine normale Angelegenheit. Denn schließlich will man sich die Wohnung nach seinen Vorstellungen her- und nach erfolgter Renovierung auch einrichten.

In vielen Fällen ist es ausreichend, dass die Wohnung neu tapeziert, ein neuer Teppichboden ausgelegt oder das Parkett abgeschliffen und versiegelt wird. Oftmals sind die Maßnahmen aber umfangreicher. So müssen nach vielen Jahren z.B. die Elektroleitungen ausgetauscht oder das Bad optisch den neuen zeitlichen Standards inklusive neuer Elektroleitungen und Rohren angepasst werden. Es ist ratsam Rohre etwa alle zwei Jahrzehnte kontrollieren und sanieren zu lassen, um Wasserbrüche und ähnliche Schäden zu vermeiden.

Für all diese Arbeiten bieten Bauträger ihre Hilfe an. Diese sind in der Lage, gerade bei umfangreichen Renovierungsarbeiten die unterschiedlichen Gewerke zu koordinieren und so einen möglichst reibungslosen Ablauf der Renovierung zu gewährleisten. Denn ist schon als Laie in der Lage zu wissen und zu entscheiden, wann der Elektriker kommen soll und der Installateur seine Arbeit insoweit beendet hat, dass der Fliesenleger mit seiner Tätigkeit beginnen kann.

Diese mitunter notwendig werdenden Renovierungen kommen aber auch auf Bewohner zu, die schon sehr lange in ihrer Wohnung wohnen. Auch hier sind Bauträger gefragt, die in Abstimmung mit den Elektrikern, Installateuren und sonstigen für die Renovierung erforderlichen Firmen die Koordination der Maßnahmen in Angriff nehmen.
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