Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Andreas Kobert
Datum: 11.01.2008
Views: 2414
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Energieausweis

Der Gesetzgeber hat im Oktober 2007 mit der Energiesparverordnung den Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend beschlossen. Besitzer von Immobilien müssen bei Neubau, Umbau, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis auf Wunsch vorlegen können. Der Ausweis beinhaltet Daten zum Energieverbrauch des Gebäudes. Ziel der neuen Regelung ist die Reduzierung von CO2 Emissionen durch mangelhafte Energiesparende Bauweise oder Sanierung von Gebäuden - folglich ein Beitrag der Bundesregierung zum Klimaschutz. Die Kosten des Energieausweises trägt jedoch der Besitzer / Verwalter der Immobilie. Ausgestellt werden die Ausweise sowohl von öffentlichen als auch von Privaten Anbietern. Die Kosten sind abhängig von der Größe des Gebäudes, und bei Wohngebäuden von der Anzahl der Wohnungen. Es muss mit Preisen ab 100 € aufwärts für eine Familienwohnung gerechnet werden. Kann der Besitzer der Immobilie auf Wunsch des Bewohners keinen Energieausweis vorzeigen, so dann der Kunde rechtliche Schritte einleiten. Der Gebäudeeigentümer hat jedoch eine (nicht näher bezeichnete) Frist den Energieausweis nachzureichen.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2025 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz