|
Infos zum Artikel
Autor: |
Christian Müller |
Datum: |
09.03.2012 |
Views: |
3703 |
Bewertung
|
|
Bewertung des Artikels Durchschnittlich 0 von 5 bei 0 Bewertung(en) |
|
|
|
|
Gefahrstoffkennzeichnung und Etiketten |
|
|
Gefahrstoffetiketten zur Beschilderung nach GHS/CLP-Verfügung
Seit dem 01. Dezember 2010 müssen "reine" chemische Substanzen gemäß der neuen GHS/CLP-Verfügung durch Gefahrstoffetiketten gekennzeichnet werden. Die Übergangszeit, in jener die alten Zeichen noch angewendet werden konnten, ist abgelaufen. Die bis dato verwendeten orangefarbigen Piktogramme für Gefahrstoffe wurden durch neue rautenförmige Gefahrstoffpiktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt.
Ebendiese neuen Piktogramme für Gefahrstoffe für reine chemische Substanzen ergänzen die REACH-Gebot zur Registration, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Für den Einsatz der neuen Gefahrstoffpiktogramme gelten folgende Übergangsfristen innerhalb der Europäischen Union: "Reine" chemische Substanzen müssen spätestens ab dem 01.12.10 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015 gemäß den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden. In der Übergangszeit dürfen die alten Symbole aber auch noch verwendet werden, hingegen nicht in Verknüpfung mit den neuen Gefahrstoffpiktogramme. Es gilt also eine "Entweder/Oder-Regelung".
Was ist das Globally Harmonised System (GHS)?
Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundlegend der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Indem gefährliche Stoffeigenschaften identifiziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, müssen Mensch und Ökosystem beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen gefeit werden.
International gibt es hingegen äußerst verschiedene Systeme zur Beurteilung und Beschilderung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich bewertet und behandelt wird und in einem anderen keineswegs. Das führt nicht ausschließlich in der Logistik und im Handel zu Problemen, sondern auch bei den Verbrauchern und im Arbeitsschutz.
Zweck des GHS ist es somit, erstmalig ein international einheitliches System zur Beurteilung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Allerseits wo dieses universell harmonisierte System eingeführt wird, sei es in Indien, China, Europa oder den USA, werden Chemikalien in Baldiger Zukunft gemäß einheitlichen Bestimmungsmerkmalen eingestuft und mit einem Gefahrstoffpiktogramme gekennzeichnet. Was zum Beispiel giftig oder gefährlich für die Umwelt ist, trägt dadurch allerorts das gleiche Piktogramm.
|
|
|
Top 5 Meistgelesen
|
|
Top 5 Bestbewertet
|
|
|
|