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Autor: Patrick Jenni
Datum: 28.10.2011
Views: 1611
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Schufaeinträge löschen lassen

Viele Menschen in Deutschland kennen das Problem. Hat man erst mal einen Schufaeintrag, fängt der Ärger an. Neue Wohnung mieten, Konto eröffnen, Handyvertrag abschliessen usw. all diese einfachen Dinge werden zur grossen Herausforderung, wenn man erstmal negativ in der Schufa steht.

Doch die Schufa hat nicht immer recht, ganz im Gegenteil. Ein grosser Teil aller negativen Schufaeinträge dürfte fehlerhaft sein. Denn der Schufa ist es egal was Sie speichert. Gespeichert wird einfach alles was von den Vertragspartner gesendet wird, ohne jede Überprüfung.

Genau darum können Schufaeinträge auch oft gelöscht werden. Dabei reicht meist ein einziger, Brief in dem man der Forderung widerspricht. Gründe dafür gibt es genug. Wie das ganze genau funktioniert erfahren Sie hier - Schufaeinträge löschen.

Sie können so ganz einfach z.B. strittigen Forderungen oder fehlerhaften Einträgen widersprechen. Die Schufa ist dann gezwungen bis zur vollständigen Klärung, den Eintrag zu löschen. Auch negative Schufa-Einträge unter 1.000 Euro können so gelöscht werden. Solche Einträge müssten nämlich nach Begleichung der Forderung sofort gelöscht werden, nur macht das die Schufa nicht immer.

Bei vielen Verträgen unterschreiben Sie die sogenannte Schufaklausel. Diese Klausel ermöglicht es erst dass Schufaeinträge überhaupt gespeichert werden dürfen. Denken Sie daran, Sie können diese Klausel jederzeit widerrufen, bevor ein Eintrag gemacht wird.

Es gibt also immer Möglichkeiten sich gegen Schufaeinträge zu wehren. In den meisten Fällen lohnt sich das auch. Auf jeden Fall lohnt sich der Versuch, denn zu verlieren haben Sie nichts.

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