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Autor: Hanna Sturm
Datum: 27.09.2011
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Prozess in Leipzig wird neu aufgerollt

Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung gegen einen Ruderclub-Chef aus Leipzig wird neu aufgerollt. Hierdurch widerrief das Gericht seinen im Dezember 2010 gefällten Freispruch für den Angeklagten, erwirkt durch dessen Rechtsanwalt Leipzig war am 13. April 2008 zum tragischen Schauplatz eines Ruderunfalls geworden: Fünf Nachwuchsruderer aus Dessau, die zusammen mit anderen Ruderern gerade eine Regatta auf der Weißen Elster starten wollten, wurden mit ihrem Boot von der starken Strömung erfasst und stürzten das Elsterwehr am Palmengarten hinab. Dabei ertrank ein 12 Jahre alter Junge. Ein weiterer Junge wurde schwer verletzt und trug bleibende Schäden davon. Der anschließende Prozess gegen den Chef des verantwortlichen Ruderclubs endete im vergangenen Dezember mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte im Weiteren Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das Oberlandgericht in Dresden hat nun den Freispruch aufgehoben. Laut der Aussage der Gerichtssprecherin Gesine Tews seien die Feststellungen des Landgerichts Leipzig nicht hinreichend, um einen Freispruch des Angeklagten zu erklären. Jens G. war zu Anfang der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung für schuldig befunden und vom Gericht verwarnt worden. Seiner im Folgenden eingelegten Berufung wurde dennoch ebenso stattgegeben. Zurzeit soll eine zusätzliche Kammer des Gerichts kontrollieren, ob die durch das Elsterwehr ausgehende Bedrohung im Sicherheitskonzept des Veranstalters zur Genüge berücksichtigt wurde. Unabhängig davon soll untersucht worden, ob die Tatsache, dass es sich um ein Kinderrennen für Anfänger gehandelt hat, ausreichend berücksichtigt wurde.

Ob es den Eltern hilft, wenn der Prozess erneut gestartet wird sei dahin gestellt. Gerechtigkeit kann sowieso nicht mehr erlangt werden. Aber so ist es in einem Rechtsstaat.

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