Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Rainer Lück
Datum: 08.09.2011
Views: 2173
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Scheidung und Trennungsjahr

Vor einer Scheidung müssen in Deutschland die Ehepartner in aller Regel ein so genanntes Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Mit diesem gesetzlichen Erfordernis soll sichergestellt werden, dass sich Ehepaare nicht einfach aus einer Laune heraus trennen und zum Scheidungsrichter gehen. Den Betroffenen soll für das eine Jahr Gelegenheit gegeben werden zu überprüfen, ob sie sich nicht doch wieder zusammenraufen.

Nur ganz ausnahmsweise sieht das Gesetz vor, dass eine Ehe auch dann geschieden werden kann, wenn die Parteien noch nicht ein Jahr getrennt sind. Voraussetzung ist, dass das weitere Festhalten an der Ehe für einen der beiden Partner eine unzumutbare Härte darstellt. Dieser besondere Grund muss seine Ursache auch in der Person des Ehepartners haben. Diese unzumutbare Härte kann dabei sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer streitigen Scheidung gegeben sein. Von den Gerichten wird bei Überprüfung dieses Ausnahmetatbestandes ein sehr strenger Maßstab angelegt. So sind normale Zerwürfnisse zwischen den Eheleuten, die bei so gut wie jeder Trennung vorkommen, nach dem geltenden Familienrecht kein Grund, auf das Trennungsjahr zu verzichten. Es müssen vielmehr besondere Umstände gegeben sein, die es dem einen Partner unzumutbar machen, weiter verheiratet zu sein.

Solch ein Umstand wurde von den Gerichten beispielsweise für den Fall bejaht, dass der die Scheidung begehrende Ehepartner von dem anderen körperlich misshandelt wurde. Dasselbe gilt, wenn Kinder von dem Ehepartner misshandelt wurden. Auch ein schwerer Alkoholmissbrauch kann dazu führen, dass man noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Uneinheitlich ist die Rechtsprechung bei Fällen ehelicher Untreue. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Umstände des Einzelfalls für den Richter maßgeblich sind. Ein einmaliger Ausrutscher dürfte vor diesem Hintergrund nur in Ausnahmefällen geeignet sein, eine sofortige Trennung zu rechtfertigen. Es kommt immer auf die Begleitumstände an, unter denen der eine Ehegatte treulos geworden ist.

Erst unlängst wurde eine Scheidung ohne Trennungsjahr vollzogen, da der Familienvater und Ehegatte unter dem dringenden Verdacht steht, ein Kapitalverbrechen an nahen Angehörigen verübt zu haben. Der Ehemann widersetzte sich zwar noch der sofortigen Trennung, fand jedoch vor dem Familiengericht kein Gehör.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz