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Autor: Bernhard Assekuranzmakler
Datum: 04.07.2011
Views: 2184
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsschutz bei Vorerkrankungen – Was muss man hier beachten und wie ist die Vorgehensweise? Welche Folgen können falsche Angaben haben?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den biometrischen Versicherungen und jeder Mensch, der zur arbeitenden Bevölkerung gehört und unter 45 Jahren ist, sollte sich zwingend gegen dieses Risiko versichern.

Bei den biometrischen Risiken ist es aber leider so, dass der Gesundheitszustand ein ganz entscheidender Faktor ist, ob der Antragsteller versichert werden kann oder ob die Versicherung den Antragsteller ablehnt (dies kann z.B. geschehen, wenn der Antragsteller in den Augen der Gesellschaft zu krank ist oder er bereits bei anderen Versicherungen um Versicherungsschutz gebeten hat, dieser aber abgelehnt wurde).

Wenn eine Person abgelehnt wird, so hat diese Person logischerweise keinen Versicherungsschutz – dies ist zwar schlimm für die einzelne Person, aber konsequent aus der Sicht des Versicherers, da dieser ‚kein brennendes Haus versichern möchte’.

Im Zeitalter der modernen Medien sind die Verbraucher aber deutlich besser informiert als z.B. noch vor zehn Jahren und somit sind sie deutlich sensibilisierter, was das Thema Berufsunfähigkeit angeht.

Wenn nun ein gut informierter Mandant, der einige Wehwehchen hat, auf die Idee kommt, diese bewusst zu verschweigen, so kann man ihm nur davon abraten, da er seinen Versicherungsschutz riskiert.

Findet die Gesellschaft nämlich innerhalb der ersten fünf Jahre heraus, dass der Antragsteller Krankheiten bewusst verschwiegen hat, so kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten und der Mandant hat zwar für seinen erhofften Berufsunfähigkeitsschutz bezahlt, diesen aber nicht wie gewünscht bekommen. In diesem Falle hat der Kunde es somit zweimal fasch gemacht – er hat falsche Angaben gemacht und hat dabei noch Geld verloren.

Wenn ein Mandant weiss, dass er nicht kerngesund ist, bzw. sich im Gespräch mit dem unabhängigen Berater herausstellt, dass es Probleme bei der Annahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung geben könnte, so sollte der unabhängige Berater bis zum nächsten Treffen bei diversen Gesellschaften für seinen Mandanten anonym vorfühlen, ob die Gesellschaft diejenige Person mit dem bestimmten Krankheitsbild eventuell versichern würde. Hierbei handelt es sich um sogenannte anonyme Risikovoranfragen.

Beim nächsten Treffen sollten dann parallel all diejenigen Gesellschaften, die den Mandanten nicht kategorisch abgelehnt haben, angefragt werden, ob sie den Mandanten versichern – dies dürfen gerne sieben Gesellschaften sein.
Von diesen z.B. sieben Gesellschaften werden dann dennoch circa drei den Mandanten ablehnen – die anderen vier Gesellschaften aber werden ein Angebot mit Ausschluss der Krankheit oder einem Zuschlag für die Krankheit anbieten.

Somit kann der Mandant dann unter den vier ‚neuen’ Angeboten das für ihn beste auswählen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass bewusstes Täuschen im Bereich der biometrischen Versicherungen als der GAU schlechthin zu bezeichnen ist. Es ist deutlich sinnvoller, bei einem unabhängigen Berater parallel mehrere Anträge zu stellen und im Anschluss das dann beste Angebot auszuwählen. Sollte der Mandant dann immer noch keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit bekommen, so gilt es leider, dies zu akzeptieren und sich gemeinsam mit dem Berater nach passenden Alternativen umzuschauen.

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