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Autor: Stefan Müller
Datum: 30.06.2011
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Absichern mit der Risikolebensversicherung

Besonders für Familien, die noch am Anfang stehen und Alleinerziehende ist die Risikolebensversicherung sehr wichtig. Wenn der Alleinverdiener oder der Hauptverdiener der Familie stirbt, sollten die Angehörigen, wie der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder wenigstens finanziell zunächst abgesichert sein. Die Not ist auch ohne finanzielle Probleme groß genug. Wenn dann auch noch das Haupteinkommen fehlt, ist das fatal. Die Kosten, wie Miete, Versicherungen, Lebensunterhalt usw. müssen weiter bezahlt werden. Damit entsteht dann eine Versorgungslücke, die kann mit Hilfe der ausgezahlten Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung zumindest zum Teil geschlossen werden.

Für junge Paare und Familien ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch deshalb so wichtig, weil man in dieser Lebensphase noch im Aufbau des Vermögens steckt. Da kommt einem der relativ geringe Beitrag für einen hohen Schutz entgegen. Aufgrund der Tatsache, dass der Beitrag mit steigendem Eintrittsalter steigt, ist es sinnvoll, früh in eine Risikolebensversicherung einzusteigen.

Für Familien mit Kindern ist der Schutz aus der Risikolebensversicherung sehr wichtig. Den Kindern soll mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung eine gute Ausbildung gesichert werden.

Die private Absicherung mit der Risikolebensversicherung ist auch deshalb nötig, weil die gesetzliche Absicherung für sich nicht reicht.

Auch wenn der Ehepartner, der sich schwerpunktmäßig um die Kindererziehung und den Haushalt kümmert stirbt, hinterlässt er eine Lücke, die auch finanzielle Folgen haben kann. Der Hauptverdiener der Familie kann diese Arbeiten nicht durchführen, weil er ganztägig berufstätig ist. Deshalb muss jemand engagiert werden, der diese Arbeit übernehmen kann. Aus diesem Grund ist zu überlegen, auch für den Elternteil eine Risikolebensversicherung, der nicht Hauptverdiener der Familie ist.

Noch dramatischer als bei Familien von Ehepartnern ergibt sich eine Versorgungslücke bei Hinterbliebenen aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Hier erhalten die Hinterbliebenen überhaupt kein Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung also noch notwendiger.

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