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Autor: Hain Sam
Datum: 09.02.2011
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Immobilienkauf - Welches Objekt darf es sein?

Man versteht unter einer Immobilie (lateinisch für eine nicht bewegliche Sache "im-mobilies") in der Rechtssprache ein "unbewegliches Sachgut", eine nicht bewegliche Sache. Das kann ein Gebäude oder auch ein Grundstück sein.

Die Immobiliensparte ist in Unterbegriffe eingeteilt, es existieren Gewerbeimmobilien, Sozialimmobilien, Spezialimmobilien und Wohnimmobilien. Die Gewerbeimmobilie wird ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wohingegen die Sozialimmobilie für die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt wird. Darunter fallen z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Obdachlosenheime und Kinder- und Jugendheime.

Eine Spezialimmobilie (auch Sonderimmobilie) ist wiederum ein Gebäude, welches zu einem bestimmten Zweck errichtet wurde, darunter fallen Hotels, Bahnhöfe oder Kraftwerke.

Eine Wohnimmobilie - wie der Name schon sagt - dient ausschließlich zu Wohnzwecken.

Sollte man eine Immobilie kaufen wollen sind noch weiter Dinge zu beachten: Da Immobilien als "unbewegliches Sachgut" gelten unterliegen sie dem Eigentumserwerb. Dem Kauf einer Immobilie folgen immer 3 Schritte.

1. Beim Notar einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abschließen.
2. Beim Notar beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang
3. Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Nachdem man die Immobilie erworben hat, kommen immer wiederkehrende Kosten auf den Käufer zu, wie z.B. die Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert der Liegenschaft ab, vom Hebesatz und von der Steuermeßzahl. Zusätzlich fallen beim Grunderwerb neben den Kosten für den Grundbucheintrag auch noch eine prozentuale Grunderwerbssteuer an.

Viele Leute bedenken diese zusätzlichen Kosten nicht vor dem Kauf einer Immobilie und stehen vor dem Problem der Unterfinanzierung des Objektes. Als Faustregel sollte man immer einen Kredit aufnehmen, der 20% mehr beträgt als der Kaufwert der Immobilie. Oft müssen die Käufer noch einen zweiten Kredit aufnehmen, dadurch weitet sich natürlich die Finanzierungslast entsprechend aus. Im schlimmsten Fall kann der Käufer die Kredite nicht mehr bezahlen.

Eine weitere Alternative ist die Wohnung zu Miete. Je nachdem in welcher Stadt man wohnt können die Mieten variieren. Hierzu gibt es die Mietspiegel. Mietspiegel sind Übersichten über die ortsübliche Vergleichsmiete im Wohnungsbau. Ein Mietspiegel enthält verschiedene Kategorien die für den Quadratmeterpreis ausschlaggebend sind. Hierzu zählen der Stadtbezirk in dem sich die Wohnung befindet, die Lage des Hauses (Anbindung an ein öffentliches Verkehrsnetz, Verkehrslärm, Infrastruktur, Bebauungsdichte usw.), das Baujahr des Hauses, die Qualität der Wohnausstattung (z.B. Toilette, Boden, Fenster, Balkon, Dachschrägen, Heizung usw.) und der Gesamtzustand des Hauses wegen sparsamen Energieverbrauch (Wärmedämmung, Verglasung usw.).

Hat man die passende Wohnung gefunden gilt es nun den Mietvertrag zu unterschreiben. Dies ist ein gegenseitiger Vertrag der die beiden Parteien verpflichtet die darin enthaltenen Klauseln einzuhalten. Der Vermieter bekommt für die Überlassung seiner Immobilie einen entsprechenden Mietzins und der Mieter die Erlaubnis die Immobilie zu benutzen.

Im Mietvertrag selbst wird die Fläche der vermieteten Immobilie angegeben, unterteilt in die einzelnen Räume die die Immobilie beinhaltet. Es wird festgehalten welche Sondernutzungen er hat, wie z.B. Garage, Keller u.v.m. Zudem wird die Anzahl der Schlüssel notiert die vom Vermieter ausgehändigt werden.

Ein wichtiger Teil des Mietvertrages ist die Mietdauer. Befristet oder unbefristet? Die Zahlungsweise der Miete, die Auflistung der Betriebskosten, die Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, bauliche Veränderungen und die Kaution sind weitere Teile des Vertrages. Zu guter Letzt noch die Kündigungsdauer und die Höhe der Miete.

Sollte der Mietzins sehr hoch sein sollte man sich überlegen, ob man sich nicht doch besser etwas "Eigenes" leistet. Eigentumswohnungen kosten von der monatlichen Belastung oft auch nicht mehr als eine gemietete Wohnung bzw. Haus. Eine Überlegung wert!.

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