Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Tim Borgmann
Datum: 31.01.2011
Views: 3380
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Straßenreinigungsgebühren - Erstattung wegen Schnees

Sie möchten Geld zurückerhalten? Sie zahlen Straßenreinigungsgebühren? In Ihrer Straße lag ab dem 29.11.2010 Schnee, so dass die städtische Straßenreinigung für längere Zeit ausgefallen ist? Die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune (oftmals abrufbar im Internet) sieht einen Erstattungsanspruch für den Fall vor, dass die Straßenreinigung schneebedingt für einen bestimmten Zeitraum ausgefallen ist? Dann lesen Sie diesen Artikel! Unter www.borgmann.bplaced.net erhalten Sie ein Musterformular, mit dem Sie bei Ihrer Stadt eine Erstattung der Straßenreinigungsgebühren beantragen können. Der Mustertext ist für die Stadt Dortmund konzipiert und ist für andere Städte entsprechend anzupassen. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund ist - sowohl in der Satzung für 2010 als auch für 2011 - ein Erstattungsanspruch bei schneebedingtem Reinigungsausfall vorgesehen, wenn die Straßenreinigung für einen Zeitraum von mindestens einem Monat ausgefallen ist. Ab dem 29.11.2010 war dies in vielen Nebenstraßen der Fall; die Reinigung wurde in den meisten Straßen erst in der zweiten Kalenderwoche, in einigen Straßen sogar erst wieder in der der dritten Kalenderwoche des Jahres 2011 wieder aufgenommen. Die Antragsfrist für den vorgenannten Ausfallzeitraum endet am 28.02.2011. Beeilen Sie sich also, wenn Sie diese Einnahmequelle noch anzapfen wollen! Der Antrag ist an die Stadt Dortmund, Stadtkasse und Stadtsteueramt zu richten.

Erste Erfahrungen mit der Stadt Dortmund zeigen, dass sie zunächst bei der für die Straßenreinigung zuständigen Entsorgung Dortmund GmbH nachfragt, ob und ggf. wann diese die Reinigung unterlassen hat. Deshalb reagiert sie auf den Antrag zunächst mit einem Zwischenbescheid, der auf diese Rückfrage bei der Entsorgung Dortmund GmbH hinweist. Grundsätzlich wird aber nicht bestritten, dass der Erstattungsanspruch besteht.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Stellen auch Sie den Antrag!
Weitere interessante juristische Informationen finden Sie unter www.borgmann.bplaced.net.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz