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Autor: Julian Hänfling
Datum: 14.11.2010
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Leistungen der Lebensversicherung

Wenn man sich und seine Familie für den Fall versichern möchte, dass man stirbt, bieten Versicherungen die Lebensversicherung an. Aus der Lebensversicherung erhält man dann eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.

Wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung stirbt, wird die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Je höher die Versicherungssumme ist, desto länger können die Hinterbliebenen die Lebenskosten finanzieren bis sie eine Möglichkeit gefunden haben, ein eigenes Einkommen zu beziehen.

Bevor der Vertrag beginnt, führt die Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung bei dem Antragsteller durch. Der Antragsteller muss die gesundheitlichen Vorgaben der Lebensversicherung erfüllen. Der Innendienst der Versicherung prüft den Antrag und schickt die Vertragsunterlagen dann an den Versicherungsnehmer.

Der Beitrag der Lebensversicherung ist im Vergleich zu der kapitalbildenden Lebensversicherung günstiger, da es in der Versicherung keinen Sparanteil gibt. Dieser Teil entfällt, da die Lebensversicherung für den Todesfall nicht dafür gedacht ist, Geld anzusparen. Hauptgesichtspunkt hierbei ist die Absicherung für den Fall des Todes.
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