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Autor: Linus Paul
Datum: 21.10.2010
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Juristische Person

Die Stellung als juristische Person erfolgt durch die gesetzliche Anerkennung einer Personenvereinigung oder Vermögensmasse als rechtlich selbstständige Rechtsform als Träger von Rechten und Pflichten ohne Notwendigkeit zwingend eine natürliche Person sein zu müssen.

Es können Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden werden. Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen Körperschaften des Privatrechts wie der eingetragene Vereine, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Welche Stellung eine Gesellschaft als juristische Personen nach der Gründung einnehmen soll stellt einen wichtigen Inhaltspunkt von dem Businessplan Existenzgründung dar.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen Rechtssubjekte dar, die Rechtsfähigkeit auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet besitzen. Es zählen Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen öffentlichen Rechts zu den juristischen Personen öffentlichen Rechts.

Die Stellung von Gesellschaften als juristische Person erfolgt mit der Eintragung in ein entsprechendes Register beim zuständigen Gericht. Vereine werden in das Vereinsregister und Gesellschaften in das Handelsregister als juristische Personen eingetragen.
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