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Autor: Linus Paul
Datum: 09.09.2010
Views: 1887
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Geschäftsanteil

Mit dem Geschäftsanteil wird der über die Einlage realisierte Anteil eines Gesellschafters an einer GmbH umschrieben. Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters hat laut GmbH-Gesetz auf volle 1-Euro-Beträge zu lauten. Soll der gesamte Geschäftsanteil eines Gesellschafters auf einen anderen übertragen werden, muss dies durch eine notarielle Beurkundung erfolgen. Die Übertragung einzelner Teile eines Geschäftsanteils unterliegt der Zustimmungspflicht der Gesellschaft.

Ferner kann über den Gesellschaftsvertrag geregelt werden, dass auch die gesamte Übertragung von einem Geschäftsanteil nur mit Zustimmung der Gesellschaft erfolgen darf. Laut GmbH-Gesetz sind Geschäftsanteile frei vererblich. Eine andere Regelung kann aber ebenfalls über den Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Wird eine GmbH gegründet, ist ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro zu leisten. Dieses wird durch den jeweiligen Geschäftsanteil der Gesellschafter repräsentiert. Grundlage einer erfolgsversprechenden Gründung einer GmbH ist die Erstellung von einem Businessplan Existenzgrönder in dem der Geschäftsanteil der Gesellschafter festgeschrieben wird.

Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters ändert sich aufgrund der Erhöhung der Einlage oder des Vermögens der Gesellschaft durch Gewinnerzielung, im Laufe der Zeit. Der Geschäftsanteil ergibt sich dann aus dem Verhältnis der Stammeinlage und dem Stammkapital der GmbH.
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