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Autor: j.neuman
Datum: 21.05.2010
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Die Zahnzusatzversicherung

Geht es um Maßnahmen zum Zahnerhalt und um Zahnersatz, dann kann es für den Gesetzlich Versicherten teuer werden, denn die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen heute nur noch bestimmte Festbeträge, die allerdings nicht ausreichen, um alle Kosten zu denken, die im Rahmen von einer Zahnbehandlung bzw. von einem Zahnersatzbehandlung anfallen. Abfedern können die Gesetzlich Versicherten diese Kosten (den Eigenanteil, den sie zu zahlen haben und sich aus der Differenz zwischen der Höhe der Zahnarztrechnung und den Festzuschüssen der Krankenkasse) ergibt.

Ein Schutzbrief, der diese Differenzen deckt, sollte natürlich so gewählt werden, damit dieser auch wirklich alle Kosten auffängt, die sich hieraus ergeben. Für den Versicherten heißt dies allerdings, dass er hier eine 100prozentige Deckung benötigt. Viele Policen laufen allerdings nur über 70 Prozent oder 80 Prozent. Dies bedeutet, dass für den Versicherten trotz Zusatzabsicherung dennoch ein Betrag über die verbleibenden von 30 bzw. 20 Prozent aus eigener Tasche zahlen muss. Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind in den letzten Jahren allerdings immer mehr unersetzbar geworden. Angesichts der Haushaltskrise und den steigen Ausgaben im Gesundheitswesen wird diese wohl künftig noch wichtiger werden, weil auch im Bereich der Zahnbehandlungszuschüsse durch die GKV wohl in vielleicht schon naher Zukunft weitere scharfe Kürzungen zu erwarten sind.
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