Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: X4d Media
Datum: 29.03.2010
Views: 7399
Bewertung
Unsere Leser bewerten diesen Artikel mit 3 von 5 Sternen
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 3 von 5
bei 2 Bewertung(en)

Hausbau, Umbau oder Umzug

Wer ein Haus baut oder umbaut, der muss an viele Details denken. Besonders dann, wenn ältere Menschen, die vielleicht bereits nicht mehr so gut Treppen steigen können, mit im Haus leben sollen sollte auf diese direkt mit eingegangen werden. Oft ist es nicht möglich die Zimmer so auf zu teilen, dass die Eltern im Erdgeschoss wohnen können. Sie haben ihre Zimmer im ersten Stock und dieses kann auch so bleiben. Bei einem Hausbau kann ein Treppenlift berücksichtigt werden. Wenn er noch nicht benötigt wird, dann kann direkt eine Treppe gefertigt werden, für die es günstige Treppenlifte gibt. Dieses sind in der Regel gerade Treppen. Treppenlifte für runde Treppen sind teurer.

Wenn jedoch ein Umzug geplant ist und es kein Mehretagenhaus mit Aufzug werden soll, dann ist es wichtig bereits mit dem Eigentümer ab zu klären, ob ein Treppenlift installiert werden darf, wenn die Wohnung im ersten Stock liegt. Wenn bereits ersichtlich wird, dass Treppenlifte notwendig werden können, dann sollte nicht eine Wohnung bezogen werden, die nicht nachgerüstet werden kann oder darf. In diesem Fall sollten nur Wohnungen im Erdgeschoss oder mit Fahrstuhl in Erwägung gezogen werden.

Ob neugebaut, umgebaut oder umgezogen wird, oft sollen die alten Menschen gar nicht im Erdgeschoss leben, da mit diesem auch der Garten und die gesamte Gartenarbeit verbunden ist. Somit werden die älteren Menschen in den ersten Stock einquartiert. Selbst wenn ein Treppenlift noch nicht notwendig ist sollte es unbedingt berücksichtigt werden, dass dieser notwendig werden kann. Wenn dieses der Fall wird, dann hängt es von dem Treppenlift ab, ob die Eltern noch im ersten Stock wohnen bleiben können.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz