Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Fabienne Steiner
Datum: 06.03.2013
Views: 2091
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Pfefferspray zum Selbstschutz

Etliche von uns waren unglücklicherweise bereits zumindest ein Mal in einer Lebenslage, in welcher man sich selbst oder auch andere vor einem Angriff beschützen musste. Das Gefühl, einem Angreifer ohne Hilfe ausgeliefert zu sein, ist für nahezu jeden eine Horrorvorstellung. Es ist in Folge dessen mehr als plausibel, dass man Möglichkeiten sucht sich in so einem Falle wehren zu können.

In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob man sich gegen Personen verteidigen muss, oder gegen aggressive Tiere. Gegenstände zum Selbstschutz sind zurzeit sehr populär. Das ist hinsichtlich der Statistiken zu Gewaltverbrechen auch nicht überraschend. Generell ist zu beobachten, dass Auseinandersetzungen zwischen Menschen immer gewaltvoller werden. Auch auf Grund dieser Entwicklungen ziehen laufend mehr Menschen die Anschaffung einer Waffe oder wenigstens eines Tierabwehrsprays zum Selbstschutz in Betracht. Dabei stellt sich allerdings vielmals die Frage ob ein Tierabwehrspray legal ist oder nicht.

Die Anschaffung einer richtigen Pistole kommt in der Regel wenig in Frage, weil vermutlich die wenigsten Personen eine scharfe Pistole bei sich tragen wollen, und darüber hinaus wäre dafür eine Berechtigung nötig die bloß sehr wenige erlangen. Tierabwehrsprays können demgegenüber ganz legal besessen werden. Abwehsprays sind bei jedem Waffengeschäft und ebenso in verschiedenen Online-Shops zugänglich. Viele besorgen ihren Tierabwehrspray online, weil dies einfach und meistens auch günstiger ist.

Beim Kauf eines Pfeffersprays sind dennoch diverse Dinge zu beachten. Damit Abwehrspray in Bundesrepublik legal gekauft wie auch geführt werden darf, muss er als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Es ist also empfehlenswert den gewünschten Tierabwehrspray allein bei deutschen Onlineshops zu holen, weil nur dadurch kann man ohne Zweifel sein, dass dieser Tierabwehrspray auch für Deutschland zulässig und deshalb legal ist.

Unabhängig davon ist zu beachten, dass das Führen von Pfefferspray nur zur Tierabwehr erlaubt ist. Trotzdem wird Abwehrspray auch um sich selbst zu schützen getragen, denn bei dem Verbot gibt es eine Lücke. In Bundesrepublik darf sich jeder Mensch angemessen wehren. Es spielt damit primär keine Rolle, wie er dies macht, wenn die Methode wirklich der Situation angepasst war. Die Begründung für das Mitführen des Tierabwehrsprays muss somit die Tierabwehr sein. Wird etwa ein Fahrradfaherer überfallen, der einen Abwehrspray mit dabei hat, damit er sich gegen angreifende Tiere schützen kann, darf er es notfalls auch gegen einen Aggressor einsetzen.

Letzten Endes kann gesagt werden, dass ein Tierabwehrspray die vielleicht beste erlaubte Variante zur Selbstverteidigung darstellt. Weitergehende Informationen über Pfeffersprays finden Sie bei www.pfefferspray-kaufen.net.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz