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Autor: Gerold Seiler
Datum: 30.10.2012
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Steuerliche Vorteile mit einem Firmenwagen nutzen

Des Öfteren kann sich ein Firmenwagen für beide Parteien lohnen. Für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer kann es steuerliche Vorteile bedeuten, im Bereich einer Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber kann den Firmenwagen leasen oder mit einem Kredit finanzieren und die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

In der Regel wird die Nutzung eines Firmenfahrzeuges für private Zwecke mit einem zu versteuernden Pauschalbetrag von 1% besteuert. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 8 Abs.2 ESTG. 1% des Bruttolistenpreises wird monatlich inklusive aller Extras dafür vom Finanzamt angesetzt. Die Entfernung von der Wohnadresse bis zur Arbeitsstätte wird mit 0,03% des Fahrzeug-Listenpreises pro Kilometer vom Finanzamt berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist immer der Listenpreis des Neufahrzeuges. Wird in diesem Falle ein günstigerer Jahreswagen als Firmenwagen angeschafft, gilt trotz allem auch für dieses preiswertere Fahrzeug der ehemalige Neuwagen-Listenpreis.

Wird der Firmenwagen privat genutzt, wird der Wagen als Gehaltsbestandteil angesehen und entsprechend auch steuerlich so behandelt. Liegt der Nutzer unterhalb der jeweiligen Bemessungsgrenze, müssen neben der üblichen Steuerkomponente auch anteilige Sozialabgaben gezahlt werden.
Wer hier genau wissen will, wie sich sein Gehalt in Verbindung mit einem Firmenwagen rechnet, kann hier einen Firmwagenrechner zu Hilfe nehmen. Es muss dann nur die zutreffende Berechnungsmethode "Fahrtenbuch" oder "1%-Pauschale" gewählt werden und in den Firmenwagenrechner eingegeben werden. Die uninteressanten Felder werden dann automatisch ausgeblendet. So errechnet sich der geldwerte Vorteil.

Mit einem Gehaltsrechner aus dem Internet lässt sich dann mit dem geldwerten Vorteil und dem normalen Bruttogehalt das reduzierte Nettoeinkommen berechnen. Bei einer Gegenüberstellung der Nettodifferenz und den damit verbundenen Vorteil durch die Fahrzeugnutzung lässt sich dann die Wirtschaftlichkeit sehr gut beurteilen.

Wenn das Fahrzeug bei einer intensiven geschäftlichen Nutzung steuerlich berücksichtigt werden soll, ist es ratsam, als Alternative zur "Ein-Prozent-Regelung" ein Fahrtenbuch zu führen. Mit dieser Regelung kann der genaue Anteil der privaten Nutzung sehr gut bestimmt werden. Auch werden in diesem Fall die Kosten für steuerliche Abschreibungen im Bereich Werkstatt und Benzin im Verhältnis der privaten Fahrten, anteilig gegenüber den dienstlichen Fahrten entsprechend aufgeteilt. Dadurch ergibt sich bei einer höheren Abschreibung in Verbindung der üblichen Unterhaltskosten bei einer 20%-gen Nutzung ein relativ geringer Steuerbetrag monatlich. Dieser lässt hier schon deutlich erkennen, dass ein Firmenwagen schon einige Steuervorteile für den Arbeitnehmer bieten kann, wenn es sich nicht gerade um einen Ferrari-Firmenwagen handelt.

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