Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Linda Laiser
Datum: 27.09.2012
Views: 1824
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Satte Steuervorteile dank Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wird als private Altersvorsorge über Steuervorteile gefördert. Sie kommt damit sämtlichen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugute, auch wenn sie als Pendant zur Riester-Rente vornehmlich für die Selbstständigen entworfen wurde, die nicht riestern können, da sich nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Die Steuervorteile der Rürup-Rente fallen erheblich aus, unter anderem wesentlich höher als bei der Riester-Rente und bei jeder anderen Form der privaten Altersvorsorge, sie unterliegen gleichzeitig - ebenso wie die nachgelagerte Besteuerung der Renten - einer Progression.

Gestaltung der Steuervorteile bei Rürup-Rente

Wer eine Rürup-Rente abschließt, kann diese Beiträge bis zu einem Betrag von 20.000,- € (ab 2013: 24.000,- €, Ehepaare jeweils das Doppelte) steuerlich geltend machen, wobei hier eine Progression beim steuerlichen Sonderausgabenabzug eingeführt wurde.

Im Jahr 2005 mit Beginn der Rürup-Rente waren 50 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar, dieser Anteil steigt jährlich um 2 % und liegt folglich im Jahr 2012 bei 74 %. Im Jahr 2025 werden aufgrund der Progression die Steuervorteile bei der privaten Altersvorsorge 100 % erreichen.

Eine ähnliche (geringfügig anders gestaltete) Progression ergibt sich bei der nachgelagerten Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase. Hier werden die vollen 100 % erst im Jahr 2040 erreicht. Die Steuervorteile der Rürup-Rente betreffen auch Zusatzversicherungen wie eine private BU-Versicherung und eine Hinterbliebenenabsicherung.

Die Rürup-Rente als Steueroptimierungsmodell

Ein wesentlicher Vorzug der Rürup-Rente ist ihre Flexibilität bei der Einzahlung. Das macht sie als Steueroptimierungsmodell sehr interessant und ist ebenfalls für die Selbstständigen mit ihren schwankenden Einkünften äußerst günstig. Immerhin ist es nicht ungewöhnlich, dass ein durchschnittlich verdienender Selbstständiger in einem Jahr 35.000,- € und im nächsten Jahr 70.000,- € verdient.

Diese Zahlen wurden zufällig gewählt, weil dieses Einkommen gut vergleichbar mit den Angestellten- oder Beamteneinkünften ist. Bei einem hohen Einkommen von 70.000,- € erreicht der Steuersatz des Selbstständigen schnell 35 % und mehr.

Sollte dann die Einzahlungsmöglichkeit in die Rürup-Rente bei einem Ehepaar mit 40.000,- € voll ausgeschöpft werden, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 30.000,- €, der Steuersatz auf rund 15 % oder weniger (je nach Familienverhältnissen, Vorsorgeaufwendungen und weiteren Faktoren). Der Selbstständige spart kräftig Steuern, nämlich netto 8.000,- €, und betreibt gleichzeitig private Altersvorsorge.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz