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Infos zum Artikel
Autor: |
Sebastian Vogel |
Datum: |
15.05.2012 |
Views: |
4610 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 5 von 5 bei 9 Bewertung(en) |
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Gebühreneinzahlung von Schutzrechten |
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Wenn die Verlängerung einer Marke vor der Türe steht, häufen sich spätestens 8 Monate vor Fälligkeit die Faxe und E-Mail-Erinnerungen, wer denn alles daran gedacht hat. Bei jedem ist es günstiger als in der eigenen Überwachung… Doch kann man guten Gewissens die Marke dort verlängern? Soll man einen Teil seines gewerblichen Schutzrechtes in unbekannte Hände geben? Und woher weiß man eigentlich, ob die Verlängerungsgebühr nun eigentlich eingezahlt wurde?
Grundsätzlich kann eigentlich jedermann für die Verlängerung einer Marke auftreten. Jedoch passiert es schnell, dass man bei entsprechender Beantwortung solcher Faxe oder E-Mails gar nicht weiß, ob die Verlängerung jemals in die Wege geleitet wurde. Des Weiteren besteht die Gefahr einer Doppelzahlung, da bereits durch den eigenen Anwalt eine Gebührenüberwachung bereits bei Anmeldung oder Eintragung der Marke eingerichtet wurde. Aus diesem sollte man derartige Trittbrettfahrer am Rande des Weges des Gewerblichen Rechtsschutzes einfach ignorieren.
Es ist ratsam eine Gebührenüberwachung einzurichten, damit ein Monitoring des Fälligkeitszeitpunktes und fristgerechte Entrichtung der Gebühr gewährleistet ist. Des Weiteren erhält man dann auch eine Verlängerungsbestätigung bzw. einen aktuellen Registerauszug mit aktuellem Status, der eine Verlängerung der Schutzdauer verzeichnet hat. Dies bieten Ihnen professionelle Jahresgebührenanbieter oder auch Ihr Schutzrecht überwachender Anwalt. Jedoch bietet es sich hierbei auf jeden Fall an, die Preise vor Beauftragung zu vergleichen.
Da, wie beispielsweise bei einer Marke, eine erneute Fälligkeit erst wieder in 10 Jahren eintritt, sollte man auf jeden Fall eine Gebührenüberwachung einrichten. In der eigenen Firma wie auch im eigenen Leben passiert sehr viel in 10 Jahren. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Überwachung der Fälligkeit in vertrauensvolle Hände zu geben, die unabhängig von persönlichen Umständen pünktlich und wiederholt nach den eigenen Absprachen an den Zeitpunkt erinnert und dann die Entrichtung in die Hände nimmt.
Ein weiterer Aspekt für eine professionelle Überwachung ist auch der Umstand, dass häufig mehrere Schutzrechte vorhanden sind bzw. verwaltet werden. Hierbei kann es schnell zu Überschneidungen oder Verwechslungen kommen. In professioneller Hand wird man separat nach jedem Schutzrecht zu gegebenen Zeitpunkt erinnert. Egal ob der Trittbrettfahrer von Nebenan gerade auch an das Schutzrecht erinnert hat. Die Fälligkeit ohne und mit Zuschlag für jedes einzelne Schutzrecht wird observiert und nach Freigabe durch die Mandantschaft verlängert. Diese Gewährleistung kann durch keinen Anbieter, der zufälligerweise den Ablauf einer Marke im Register aufgefunden hat, gegeben werden.
Zusammenfassend gilt daher: Bei dem enormen Wert jedes einzelnen Schutzrechts sollte man nicht bei der Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung an Professionalität sparen, aber den Preis hierfür vergleichen.
Ein gute Lösung zwischen hoher Professionalität und moderaten Kosten bietet ihnen SEVO, der Dienstleister für den Gewerblichen Rechtsschutz.
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