Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Torsten Maue
Datum: 26.04.2012
Views: 5331
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Ein Seniorenzentrum ist kein Gefängnis

Für viele ältere Menschen ist es ein gruseliger Gedanke, eines Tages von zu Hause aus, in einen Wohnstift oder in ein Seniorenzentrum ziehen zu müssen. Das liegt sicherlich daran, weil die wenigsten Leute wissen, was sich genau hinter diesen Einrichtungen verbirgt.

So wie es manchmal den Anschein hat, denken einige, dass man in einem Seniorenzentrum in gewisser Weise eingesperrt ist, doch das stimmt natürlich überhaupt nicht. Es handelt sich hierbei um spezielle Einrichtungen, in denen ältere Leute leben, also wie in einer normalen Wohnung. Der einzige Unterschied zu seinem zu Hause ist, das man professionelle Pflegekräfte vor Ort hat, die sich gegebenenfalls um einen kümmern. Außerdem kann man sowohl in einem Wohnstift als auch in einem Seniorenzentrum zu jeder Zeit Besuch empfangen. Mit dem kann man dann ach spazieren gehen oder kleine Ausflüge machen, je nachdem ob man aus gesundheitlicher Sicht dazu fähig ist. Das Zimmer oder die Wohnung in der man lebt, kann sich jeder nach seinem persönlichen Geschmack einrichten, denn man darf sich sowohl Möbel als auch Accessoires aus seiner bisher gewohnten Umgebung mitbringen, um sich heimisch fühlen zu können.

Selbst wenn man noch zu Hause lebt, kann man wenn man möchte einen Blick in das eine oder andere Seniorenheim werfen, um so vielleicht schon einen Favoriten in diesem Bereich zu bestimmen, falls man eines Tages seinen Alltag nicht mehr alleine meistern kann. Niemand braucht also Angst oder Panik davor zu haben eines Tages in einen Wohnstift oder ähnliches ziehen zu müssen, denn diese Einrichtungen haben nicht in der geringsten Form Ähnlichkeit mit einem Gefängnis. Im Gegenteil, man kann dort machen, was man möchte, nur das man sich zu jeder Zeit an einen Pfleger oder an eine Pflegerin wenden kann.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz