Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Patrick Berger
Datum: 25.04.2012
Views: 1564
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Eine Insolvenz in England kann einem viele Sorgen sparen

Ein Insolvenzverfahren ist immer eine sehr unangenehme Angelegenheit und belastet einen nicht nur finanziell, sondern durchaus auch psychisch. Schließlich findet eine starke Einflussnahme von außen auf das eigene Leben statt, und man ist in seiner Handlungsfreiheit und bezüglich diverser Entscheidungen zur nahen und fernen Zukunft stark eingeschränkt. Wer sich langjährige Sorgen dieser Art ersparen möchte, der kann in England Insolvenzverfahren anmelden, denn dort bieten die rechtlichen Regelungen sehr gute Konditionen, sodass man unter anderem eine Insolvenz in England innerhalb von nur einem Jahr abschließen kann. Außerdem wird bei einer Insolvenz in England das Gehalt nicht auf das Existenzminimum herab gepfändet, sondern die zuständige Behörde ermittelt im Gespräch mit dem Schuldner eine Summe, welche jener benötigt, um ein normales Leben führen zu können, und alles darüber hinaus wird gepfändet. Dies sind zwei wesentlich Faktoren, warum ein Insolvenzverfahren in England eine gute Lösung für all jene ist, für die eine Entschuldung über viele Jahre keine akzeptable Option darstellt.

Eine gewisse Mobilität muss man für diese Lösung jedoch aufweisen, denn eine Insolvenz in England ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller auch dort lebt und idealerweise auch arbeitet. Um den Umzug und die Adaption an das neue Leben im fremden Land möglichst problemlos zu gestalten, bieten mittlerweile Agenturen und auch Rechtsanwälte den Schuldnern ihre Hilfe an. Dies betrifft vor allem auch den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in England, denn gerade hier sollten keine Fehler passieren, um den Ablauf nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Der Antrag selbst wird nur einmal gestellt, umfasst aber neben einer genauen Auflistung aller Gläubiger und einem Nachweis, dass der Antragsteller auch wirklich insolvent ist, auch eine Bestätigung für die Wohnsituation und Arbeitsverhältnisse der sechs Monate vor Antragstellung, die bereits in England sein müssen. Dabei ist Genauigkeit gefragt, damit man die Glaubwürdigkeit behält und der Richter dem Antrag stattgibt.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz